SÜC Bus und Aquaria GmbH

Bus - Fahrpreise - Mitnahmeregelungen

Mitnahmeregelungen in den Bussen

  • Kinder unter sechs Jahre fahren kostenfrei mit, wenn die Begleitperson, erwachsen oder jugendlich, einen gültigen Fahrausweis (ausgenommen Schülermonats- und Schülerwochenkarten) besitzt. Geführte Gruppen von Kindern unter sechs Jahre fahren ebenfalls frei, jedoch nur in den Tageszeiten von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
  • Der Fahrausweis mit Lichtbild für Schüler (Monats- und Wochenkarte) gilt nur für den Ausweisinhaber selbst. Er berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  • Tagesnetzkarten und Familienkarten sind übertragbar und gelten uneingeschränkt während der gesamten Betriebszeit des Tages, an dem man die Karte gelöst hat. Wenn man sie an einem Samstag oder einem Wochentag vor einem Feiertag kauft, ist sie auch am folgenden Sonn- und Feiertag gültig. Sie berechtigen während der gesamten Betriebszeit zur Mitnahme einer zusätzlichen Person sowie von zwei Jugendlichen unter 15 Jahre. Die Tagesnetzkarte/Familienkarte der Tarifzone II ist im gesamten Liniennetz gültig einschließlich Fahrten zur Rosenau.
  • Legt ein Fahrgast eine gültige Monats- (ausgenommen Schülermonatskarte) oder Jahresnetzkarte vor, so dürfen an allen Tagen bei gleichzeitigem Einstieg bis zu zwei Jugendliche unter 15 Jahre kostenfrei mitfahren. An Samstagen ab 14:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen ist die gleichzeitige Mitnahme einer weiteren Person möglich.
  • Inhaber des Familienpasses der Stadt Coburg können eine familienzugehörige erwachsene Person sowie alle familienzugehörigen Kinder auf allen Monats- und Tagesnetzkarten (ausgenommen Schülermonatskarten) mitnehmen. Diese Fahrgäste haben ihre Familienzugehörigkeit durch einen mit Lichtbild versehenen Familienpass gegenüber dem Fahrpersonal nachzuweisen.
  • Rollstühle, Kinderwagen, Hunde und Gepäck werden kostenfrei befördert. Zu Stoßzeiten kann es mitunter sehr eng werden. Bitte haben Sie dann etwas Geduld.
  • Fahrräder und Sperrgut werden kostenfrei befördert. Vermeiden Sie aber bitte die stark belasteten Tageszeiten. Bei vollbesetztem Bus muß die Mitnahme von Fahrrädern und Sperrgut abgelehnt werden.
  • Übertragbarkeit heißt schlicht und einfach, dass jeder, der den Fahrausweis vorzeigt, damit fahren kann. Das ist einerseits sehr vorteilhaft, besonders für Familien.

    Andererseits kann ein verlorengegangener Fahrausweis nicht ersetzt werden. Fahrausweise mit Lichtbild sind nicht übertragbar. Für Schülermonatsnetzkarten wird ein Lichtbild benötigt. Geht ein solcher Fahrausweis verloren, so kann er nach Abstimmung mit den Schulämtern ersetzt werden.

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