Darüber hinaus geben wir bekannt, dass im Gasbereich die NDAV grundsätzlich Bestandteil aller aktuell mit der SÜC Energie und H2O GmbH begründeten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß §§ 29 Absatz 1, Satz 3 NDAV i.V.m. § 115 Absatz 1, Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
Unsere Anpassung bzw. die Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 1. April 2007 in Kraft.