Wir geben bekannt, dass im Gasbereich die GasGVV/abbr>grundsätzlich Bestandteil aller aktuell mit der SÜC Energie und H2O GmbH begründeten Gaslieferungsverträge wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß §§ 23 Absatz 1 GasGVVi.V.m. § 115 Absatz 2, Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
Unsere Anpassung bzw. die Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 1. April 2007 in Kraft.