SÜC Energie und H2O GmbH

Gas - Produkte - SÜC-Günstig-Gas (Normsondervertrag)

Preise ab 1. November 2011

Seit Januar 2011 konnten wir die Gaspreise trotz ständig steigender Heizölpreise stabil halten. Steigende Ölpreise führen aber auch zu einer Erhöhung unserer Erdgasbezugskosten, die wir ab November 2011 an unsere Kunden weitergeben müssen.
Wir erhöhen deshalb in allen angebotenen Tarifen die Arbeitspreise um netto 0,83 ct/kWh (brutto 0,99 ct/kWh).

Die Grundpreise bleiben unverändert.

Die Erhöhung bedeutet bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh (Einfamilienwohnhaus) eine monatliche Mehrbelastung von rund 17 Euro brutto.

Die neuen Arbeitspreise und unveränderten Jahresgrundpreise für SÜC-Günstig-Gas und SÜC-Günstig-Gas-Maxi und lauten wie folgt:

Gasbezug bis circa 150.000 Kilowattstunden pro Jahr - Preise gültig ab 1. November 2011

Die nachgenannten Preise gelten im Gas-Netzgebiet der SÜC Energie und H2O GmbH. Die Preise sind von der gesamten Jahresabnahmemenge des Kunden in Kilowattstunden (kWh) abhängig und ergeben sich nach folgender Staffelung:

SÜC-Günstig-Gas
  Arbeitspreis in Cent/kWh   Grundpreis in Euro/Jahr  
  netto brutto  netto brutto
bis 3.500 kWh  7,65 9,10 45,00 53,55
von 3.501 bis 9.500 kWh 6,65 7,91 80,00 95,20
von 9.501 bis 35.000 kWh 5,91 7,03 150,00 178,50
von 35.001 bis 100.000 kWh 6,12 7,28 77,00 91,63
über 100.001 kWh 6,18 7,35 18,00 21,42

Hier können sich interessierte Kunden die aktuellen Vertragsunterlagen für das Produkt "SÜC-Günstig-Gas" herunterladen.

Gasbezug von ca. 150.000 Kilowattstunden bis 200.000 Kilowattstunden pro Jahr - Preise gültig ab 1. November 2011

SÜC-Günstig-Gas-Maxi
  Arbeitspreis in Cent/kWh   Grundpreis in Euro/Jahr  
  netto brutto netto brutto 
von 150.000 bis 200.000 kWh 5,98 7,12 318,00 378,42

Steuer

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Hinweis zum Umrechnungsfaktor

Die abgenommene Gasmenge wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Der jeweilige Energieinhalt des zur Verfügung gestellten Erdgases in Kilowattstunden (kWh) wird nach den einschlägigen Regeln der Technik ermittelt. Das Verfahren unterliegt der eichrechtlichen Überprüfung.

Die für die Abrechnung maßgebenden Größen werden auf der Rechnung ausgewiesen.

Unsere Kunden können die Zählerstände für Gas zum 31. Oktober 2011 selbst ablesen und ab 2. November 2011 unter Nennung der Kundennummer bei SÜContact durchgeben. Ansonsten wird bei der Jahresverbrauchs­ab­rechnung 2011 der Verbrauch zeitanteilig abgerechnet. Beim Gasverbrauch für Heizzwecke wird der anteilige Verbrauch durch Gewichtung anhand der von den SÜC zugewiesenen Lastprofile ermittelt.

Ihr Ansprechpartner

SÜContact
Telefon: (0 95 61) 7 49-15 55
Telefax: (0 95 61) 7 49- 19 02

E-Mail: contact@suec.de

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