SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - EEG - Einspeisevergütung

Allgemeines zu Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Anteil an Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Die SÜC vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem EEG.

Für weitere Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Stand 2004)

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Stand 2009)

Weitere Unterlagen zum Einspeisemanagement für EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der SÜC gemäß EEG § 6 Nr. 1 (EEG 2012) finden Sie hier:

Einspeisemanagement für EEG- und KWK-Anlagen

Entgelte für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G

Ihre Ansprechpartner

Netzberechnung und Anmeldung:
Thomas Ruby
Telefon (0 95 61) 7 49-11 82
Telefax (0 95 61) 7 49-19 01

E-Mail: thomas.ruby@suec.de

Vertrag und Vergütung:
Sven Stasch
Telefon: (0 95 61) 7 49-11 33
Telefax: (0 95 61) 7 49-19 01

E-Mail: sven.stasch@suec.de

SUCHE

SÜCGünstig2

Mit SÜComfort
36 Monate Preisgarantie ab 1. Oktober 2011

SUEComfort Gas