Die SÜC vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem EEG.
Für weitere Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Stand 2004)
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Stand 2009)
E-Mail: thomas.ruby@suec.de
Vertrag und Vergütung:
Sven Stasch
Telefon: (0 95 61) 7 49-11 33
Telefax: (0 95 61) 7 49-19 01
E-Mail: sven.stasch@suec.de