Erfolgt die Stromlieferung aus Eigenerzeugungsanlagen in die Mittelspannungsebene (Verknüpfungspunkt -VKP) und wird diese durch eine niederspannungsseitig Messeinrichtung erfasst, werden folgende Verlustabschläge in Ansatz gebracht:
- Summe der Leistungen am VKP bis 200 /abbr>>/>>/>>/>kW (installierte Leistung) und niederspannungsseitige Messung - kein Trafoverlustabschlag.
- Summe der Leistungen am VKP über 200 /abbr>>/>>/>>/>kW/abbr>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/> (installierte Leistung) und niederspannungsseitige Messung - 0,75 % Trafoverlustabschlag.
Der Trafoverlustabschlag für niederspannungsseitige Messung gilt nur für Öl-Transformatoren der Verlustklasse CC´-30 %. Ansonsten wird ein Verlustabschlag von 1,5 % in Ansatz gebracht.
Bei längeren Anschlußleitungen werden Kabelverluste im Mittel- sowie im Niederspannungsnetz individuell ermittelt und in Ansatz gebracht.
Wird für den Betrieb der Stromerzeugungsanlage Blindarbeit aus dem Versorgungsnetz der
SÜC entnommen, so wird die Blindarbeitsmenge, die die Summe aus 10 % der eingespeisten Wirkarbeitsmenge (
cos phi etwa 0,995 induktiv oder kapazitiv) und 50 % der bezogenen Wirkarbeitsmenge (
cos phi etwa 0,9 induktiv) übersteigt, mit den Preisen der jeweils gültigen Sondervertragskonditionen berechnet.
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Sven Stasch
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