Wenn die Eigentumsgrenze nicht mit der Messgrenze übereinstimmt, werden von der gemessenen Energiemenge folgende Trafoverluste in Ansatz gebracht:
- Anlagen bis 200 /abbr>kW (installierte Leistung) und niederspannungsseitige Messung - kein Trafoverlustabschlag.
- Anlagen über 200 /abbr>kW/abbr>>/> (installierte Leistung) und niederspannungsseitige Messung - 0,75 % Trafoverlustabschlag.
Der Trafoverlustabschlag für niederspannungsseitige Messung gilt nur für Öl-Transformatoren der Verlustklasse CC´-30 %. Ansonsten wird ein Verlustabschlag von 1,5 % in Ansatz gebracht.
Bei längeren Anschlußleitungen werden Kabelverluste im Mittel- sowie im Niederspannungsnetz individuell ermittelt und in Ansatz gebracht.
Wird für den Betrieb der Stromerzeugungsanlage Blindarbeit aus dem Versorgungsnetz der
SÜC entnommen, so wird die Blindarbeitsmenge, die die Summe aus 10 % der eingespeisten Wirkarbeitsmenge (
cos phi etwa 0,995 induktiv oder kapazitiv) und 50 % der bezogenen Wirkarbeitsmenge (
cos phi etwa 0,9 induktiv) übersteigt, mit den Preisen der jeweils gültigen Sondervertragskonditionen berechnet.
Haben Sie Interesse? Wir beraten Sie gern.
Sven Stasch
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