SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - EEG - Veröffentlichungspflichten EVU

Gemäß § 52 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (EEG 2009) sind Elektrizitätsunternehmen verpflichtet, die Angaben nach den §§ 45 – 49 EEG 2009 sowie ihren diesbezüglichen Bericht auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.

Die von der SÜC Energie und H2O GmbH an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge im Jahr 2010 betrug:

367.904.016 kWh.

Die unter Letztverbraucherabsatz 2010 aufgeführte Menge umfasst die in 2010 an alle (priviligierte und nicht priviligierte) Letztverbraucher gelieferte Strommenge. Priviligierte Letztverbraucher sind solche die unter § 16 EEG fallen. Datenbasis für den Letztverbraucherabsatz bildet das Abrechnungssystem.

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