Gemäß § 52 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (
EEG 2009) sind Netzbetreiber verpflichtet, die Angaben nach den §§ 45 - 49
EEG 2009 sowie ihren diesbezüglichen Bericht auf ihrer Homepage zu veröffentlichen:
Vergütungskategorie
Vermiedene Netzentgelte
Anlagenstatistik
Bericht nach EEG
Die Angabe weiterer, detaillierterer Daten der einzelnen Anlagen unterliegt nach Auffassung der SÜC dem Datenschutz.