SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - EEG - Veröffentlichungspflichten Netz

Gemäß § 52 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (EEG 2009) sind Netzbetreiber verpflichtet, die Angaben nach den §§ 45 - 49 EEG 2009 sowie ihren diesbezüglichen Bericht auf ihrer Homepage zu veröffentlichen: 

Vergütungskategorie

Vermiedene Netzentgelte

Anlagenstatistik

Bericht nach EEG

Die Angabe weiterer, detaillierterer Daten der einzelnen Anlagen unterliegt nach Auffassung der SÜC dem Datenschutz.

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