SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - Netzanschluss

Anschlussverordnungen

Am 8. November 2006 trat die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV; BGBl. I 2006, S. 2477 ff.) in Kraft. Gleichzeitig trat die bisher gültige Verordnung AVBEltV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden) außer Kraft. Die NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der SÜC zu dieser Verordnung finden Sie hier:

Darüber hinaus geben wir bekannt, dass im Strombereich die NAV grundsätzlich Bestandteil aller aktuell mit der SÜC Energie und H2O GmbH begründeten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß §§ 29 Absatz 1, Satz 3 NAV i.V.m. § 115 dieser Bekanntmachung folgenden Tag.

Unsere Anpassung bzw. die Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 1. April 2007 in Kraft.

Baukostenzuschüsse


Netzbetreiber sind berechtigt im Zuge der Anschlusserstellung, Anschlusserweiterung und Anschlussveränderung einmalig vom Anschlussnehmer ein Entgelt für die dauerhafte Bereitstellung von Anschlussleistungen (Baukostenzuschuss - BKZ) zu verlangen.Grundlage hierzu bildet § 17 EnWG.

  • Netzebenen 5 und 6

    Die Baukostenzuschüsse für die Netzebene 5 (Mittelspannung) und Netzebene 6 (Umspannung) richten sich nach den Empfehlungen der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur ("Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung").

    Nach dem Leistungspreismodell ergibt sich der BKZ aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichen Leistungspreis
    (LP > 2.500 Benutzungsstunden) der Anschlussnetzebene.

    BKZ = LP (> 2.500 h/a) der Netzebene x bestellte Leistung

  • Netzebene 7

Der Baukostenzuschuss der Netzebene 7 (Niederspannung) wurde gemäß NAV vom 01.11.2006 § 11 Abs. 3 ermittelt und beträgt nach derzeitiger Berechnung 100,00 Euro/kW.

Leistungen an Hausanschlüssen und deren zugehörigen Hausanschlusssicherungen mit zugeordneten Wohneinheiten inklusiver Berechnungsbeispiel für Verstärkungen können sie der Anlage Leistungen HAS entnehmen.

Allen aufgeführten beziehungsweise berechneten Beträgen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.