SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - Produkte - Allgemeiner Preis der Grundversorgung

Ab 1. Januar 2012 kommen nachfolgende Preise zur Abrechnung: Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden* mit Strom


in Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohnern
Tabelle: Eintarifmessung ohne Schwachlastregelung
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 20,00 Cent/kWh 23,80 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 88,24 EUR/Jahr 105,00 EUR/Jahr

Tabelle: Doppeltarifmessung mit Schwachlastregelung
Doppeltarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis Hochtarif (HT) 22,06 Cent/kWh 26,25 Cent/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT) 14,91 Cent/kWh 17,74 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 108,40 EUR/ Jahr 129,00 EUR/Jahr

*Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ab 1. Januar 2012 kommen nachfolgende Preise zur Abrechnung: Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden* mit Strom


in Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohnern
Tabelle: Allgemeine Preise für Nicht-Haushaltskunden
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 20,64 Cent/kWh 24,56 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 29,50 EUR/Jahr 35,10 EUR/Jahr

Tarifzeiten

Die Schwachlastzeit (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:
  • an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Samstagen: 00:00 bis 06:00 Uhr und 13:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Sonntagen und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.

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Abgaben und Steuern

Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh), die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen
  • an Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh ),
  • an Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh ),
  • bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh ).

Soweit eine Gemeinde auf diese Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeitspreise  in dieser Gemeinde entsprechend.

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

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Telefon: (0 95 61) 7 49-15 55
Telefax: (0 95 61) 7 49-19 02

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