SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - Produkte - Allgemeiner Preis der Grundversorgung

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden* mit Strom, gültig ab 1. Januar 2010 in Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohnern


Tabelle: Eintarifmessung ohne Schwachlastregelung
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 19,65 Cent/kWh 23,38 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 88,24 EUR/Jahr 105,00 EUR/Jahr

Tabelle: Doppeltarifmessung mit Schwachlastregelung
Doppeltarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis Hochtarif (HT) 21,71 Cent/kWh 25,83 Cent/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT) 14,56 Cent/kWh 17,33 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 108,40 EUR/ Jahr 129,00 EUR/Jahr

*Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden mit Strom, gültig ab 1. Januar 2010 in Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohnern


Tabelle: Allgemeine Preise für Nicht-Haushaltskunden
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 20,29 Cent/kWh 24,15 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 29,50 EUR/Jahr 35,10 EUR/Jahr

Achtung: Ab 1. Januar 2010 gelten geänderte Tarifzeiten!

Die Schwachlastzeit (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:
  • an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Samstagen: 13:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Sonntagen und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.

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Abgaben und Steuern

Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh) sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen
  • an Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh ),
  • an Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh )
  • bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh ).

Soweit eine Gemeinde auf diese Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeitspreise  in dieser Gemeinde entsprechend. Soweit bei Kunden des produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh ) greift, werden die Arbeitspreise bei diesen Kunden herabgesetzt.

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

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Ihr Ansprechpartner

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Telefon: (0 95 61) 7 49-15 55
Telefax: (0 95 61) 7 49-19 02

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