SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - Produkte - SÜC-Günstig 1

Eine gute Nachricht für unsere SÜC-Stromkunden: Trotz steigender EEG-Umlage und Netzentgelte senken wir unsere Strompreise um netto 0,6 ct/kWh zum 1. Januar 2012.
Diese Preissenkung gilt ebenfalls für unsere an die Preise der Grund- und Ersatzversorgung gekoppelten Produkte („SÜC-Günstig 1“ und „SÜC-Öko“).

Der Preis für die Kilowattstunde liegt beim SÜC-Günstig 1 weiterhin netto 0,40 ct/kWh (brutto 0,48 ct/kWh) unter den jeweils gültigen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom.

Preise, gültig ab 1. Januar 2012 für Kunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner

Preise Eintarifmessung
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 19,33 Cent/kWh 23,00 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 88,24 EUR/Jahr 105,00 EUR/Jahr

Preise Doppeltarifmessung
Doppeltarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis Hochtarif (HT) 21,39 Cent/kWh 25,45 Cent/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT) 14,51 Cent/kWh 17,26 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 108,40 EUR/ Jahr 129,00 EUR/Jahr

Preise, gültig ab 1. Januar 2012 für Kunden in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner bis 100.000 Einwohner

Preise Eintarifmessung
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 19,60 Cent/kWh 23,32 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 88,24 EUR/Jahr 105,00 EUR/Jahr

Preise Doppeltarifmessung
Doppeltarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis Hochtarif (HT) 21,66 Cent/kWh 25,77 Cent/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT) 14,51 Cent/kWh 17,26 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 108,40 EUR/ Jahr 129,00 EUR/Jahr

Tarifzeiten

Die Schwachlastzeit (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:
  • an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Samstagen: 00:00 bis 06:00 Uhr und 13:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Sonntagen und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.

Abgaben und Steuern

Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh) die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen.
  • an Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh ),
  • an Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh )
  • bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh ).

Soweit eine Gemeinde auf diese Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeitspreise  in dieser Gemeinde entsprechend. Soweit bei Kunden des produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh ) greift, werden die Arbeitspreise bei diesen Kunden herabgesetzt.

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

Ihr Ansprechpartner

SÜContact
Telefon: (0 95 61) 7 49-15 55
Telefax: (0 95 61) 7 49-19 02

E-Mail: contact[at]suec.de

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