Eine gute Nachricht für unsere SÜC-Stromkunden: Trotz steigender
EEG-Umlage und Netzentgelte senken wir unsere Strompreise um netto 0,6
ct/kWh zum 1. Januar 2012.
Diese Preissenkung gilt ebenfalls für unsere an die
Preise der Grund- und Ersatzversorgung gekoppelten Produkte
(„SÜC-Günstig 1“ und „SÜC-Öko“).
Der Preis für die Kilowattstunde liegt beim SÜC-Günstig 1 weiterhin netto 0,40 ct/kWh (brutto 0,48 ct/kWh) unter den jeweils gültigen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom.
Die Schwachlastzeit (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:
- an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr;
- an Samstagen: 00:00 bis 06:00 Uhr und 13:00 bis 24:00 Uhr;
- an Sonntagen und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.
Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05
Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44
Cent/kWh)
die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Höchstsätze für
Konzessionsabgabenzahlungen.
- an Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh ),
- an Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh )
- bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh ).
Soweit eine Gemeinde auf diese Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeitspreise in dieser Gemeinde entsprechend. Soweit bei Kunden des produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh ) greift, werden die Arbeitspreise bei diesen Kunden herabgesetzt.
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
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