SÜC Energie und H2O GmbH

Strom - Produkte - SÜC-Öko

Eine gute Nachricht für unsere SÜC-Stromkunden: Trotz steigender EEG-Umlage und Netzentgelte senken wir unsere Strompreise um netto 0,6 ct/kWh zum 1. Januar 2012.
Diese Preissenkung gilt ebenfalls für unsere an die Preise der Grund- und Ersatzversorgung gekoppelten Produkte („SÜC-Günstig 1“ und „SÜC-Öko“).

Preismodell SÜC-Öko

Der Arbeitspreis beim SÜC-Öko liegt weiterhin netto 1,02 Cent (brutto 1,21 Cent) pro Kilowattstunde über dem jeweils gültigen Allgemeinen Preis für Grund- und Ersatzversorgung mit Strom.

Wir verdoppeln die "Einsätze" unserer umweltbewussten Kunden aus eigener Tasche und setzen diese Mittel ausschließlich zur Förderung und zum Ausbau regenerativer Energien in der Region Coburg ein.

Gleichzeitig verpflichten wir uns, regelmäßig in den Medien über die in Angriff genommenen Projekte zu berichten.

Preise, gültig ab 1. Januar 2012 für Kunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner

Preise Eintarifmessung
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 20,75 Cent/kWh 24,69 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 88,24 EUR/Jahr 105,00 EUR/Jahr

Preise Doppeltarifmessung
Doppeltarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis Hochtarif (HT) 22,81 Cent/kWh 27,14 Cent/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT) 15,93 Cent/kWh 18,95 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 108,40 EUR/ Jahr 129,00 EUR/Jahr

Preise, gültig ab 1. Januar 2012 für Kunden in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner bis 100.000 Einwohner

Preise Eintarifmessung
Eintarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis 21,02 Cent/kWh 25,01 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 88,24 EUR/Jahr 105,00 EUR/Jahr

Preise Doppeltarifmessung
Doppeltarifmessung  Nettopreis  Bruttopreis 
Arbeitspreis Hochtarif (HT) 23,08 Cent/kWh 27,46 Cent/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT) 15,93 Cent/kWh 18,95 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler 108,40 EUR/ Jahr 129,00 EUR/Jahr

Tarifzeiten

Die Schwachlastzeit (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:
  • an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr und 22:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Samstagen: 00:00 bis 06:00 Uhr und 13:00 bis 24:00 Uhr;
  • an Sonntagen und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.

Abgaben und Steuern

Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh) die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen
  • an Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh ),
  • an Gemeinden mit mehr als 25.000 bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh )
  • bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh ).

Soweit eine Gemeinde auf diese Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeitspreise  in dieser Gemeinde entsprechend. Soweit bei Kunden des produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh ) greift, werden die Arbeitspreise bei diesen Kunden herabgesetzt.

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

Ihr Ansprechpartner

SÜContact
Telefon: (0 95 61) 7 49-15 55
Telefax: (0 95 61) 7 49-19 02

E-Mail: contact[at]suec.de

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