Stand: August 2009
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen außer durch den Netzbetreiber (NB) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines NBs eingetragenes Installationsunternehmen nach den Vorschriften der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden (NAV §13 (2)).
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Jürgen Wittmann
Telefon: (0 95 61) 7 49-11 83
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