Städtische Werke Überlandwerke

SÜC-Umwelt - Energieausweis

Ausweispflicht

Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 unterliegen bestehende Gebäude der gesetzlichen Energieausweispflicht. Der Ausweis darf nur von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden.

Zwei Ausweisvarianten

  • Bedarfsorientierter Energieausweis: Erstellung des Ausweises auf Grundlage des Energiebedarfs;
  • Verbrauchsorientierter Energieausweis: Erstellung des Ausweises auf Grundlage des Energieverbrauchs.

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Ziel der Ausweispflicht

  • Ein Gütesiegel schaffen für die Energieeffizienz von Gebäuden;
  • Den Energiebedarf von Immobilien sichtbar machen;
  • Eigentümern, Vermietern sowie Kauf- und Mietinteressenten mehr Transparenz ermöglichen und somit Vergleichbarkeit und Wettbewerb erhöhen;
  • Energiesparpotenziale aufzeigen;
  • Impulse auslösen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren.
  • Darstellung der Umweltverträglichkeit

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Termine

  • Wohngebäude, die vor dem 31. Dezember 1964 errichtet wurden, benötigen den Energieausweis ab 1. Juli 2008*;
  • Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, benötigen den Energieausweis ab dem 1. Januar 2009.
  • Nichtwohngebäude benötigen den Energieausweis ab dem 1. Juli 2009.

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Verbrauchsdaten

Sie benötigen einen Energieausweis oder Informationen zum Strom- und/oder Gasverbrauch der letzten drei Jahre? Die SÜC Energie und H2O GmbH stellt Ihnen gerne Ihre persönlichen Verbrauchsdaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie über unseren Vertrieb einen Ausweis beauftragen.

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Gebühren

Wenn Sie Kunde der SÜC sind und einen Energieausweis über uns angefordert haben, fallen keine Kosten für eine Zusammenstellung Ihrer Verbrauchsdaten an. Die Kosten der Ausweiserstellung erfragen Sie bitte bei unserem Vertrieb.

In allen anderen Fällen betragen die Kosten pro Datensatz der Verbrauchsdaten 12,00 EUR zuzüglich der seit 1. Januar 2007 gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19,0 %.

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Formular

Ansprechpartner

  • Bei Fragen zu den Verbrauchsdaten oder zum Antragsformular:

Kathleen Höfler
Telefon (0 95 61) 7 49-11 57
E-Mail: kathleen.hoefler[ät]suec.de

Stefanie Eckardt
Telefon (0 95 61) 7 49-11 56
E-Mail: stefanie.eckardt[ät]suec.de

  • Bei Fragen zum Energieausweis:

Rainer Scheloske
Telefon (0 95 61) 7 49-15 17
E-Mail: rainer.scheloske[ät]suec.de

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