SÜC Energie und H2O GmbH

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Wasser-Hausanschlüssen

30.03.2010
Für unsere Kunden nach wie vor aktuell: Freiwillige Rückerstattung zu viel entrichteter Umsatzsteuer
Im Mai 2009 haben wir berichtet, dass im April 2009 das Bundesfinanzministerium die Urteile des Bundesfinanzhofes vom Oktober 2008 bestätigt hat. Danach gilt für alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Verlegen von Wasser-Hausanschlüssen stehen, zum Beispiel
  • Neuanschlüsse
  • Veränderungen
  • Reparaturen
  • Auswechselungen
  • Setzen von Wasserzählern
der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Wichtiger Hinweis: Der monatliche Abschlag für den Wasserverbrauch wird generell mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Hier bitte keine Anträge zuschicken!

Obwohl die SÜC Energie und H2O GmbH nicht zur Steuerberichtigung verpflichtet ist, erstatten wir nach wie vor allen Privatkunden, die für SÜC-Leistungen beim Wasser-Hausanschluss ab dem Jahr 2000 den vollen Regelsteuersatz gezahlt haben, die zuviel entrichtete Umsatzsteuer.

Dazu benötigen wir von den betroffenen Kunden einen schriftlichen Antrag. Diesen Antrag erhalten Sie an der Infothek im SÜCenter, Bamberger Straße 2 – 6 in Coburg. Auf Wunsch schicken wir Ihnen den Vordruck auch gerne zu.

Natürlich können Sie sich den Antrag hier auch als *.pdf-Dokument (27,7 Kb) herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Uwe Liebermann
Telefon (0 95 61) 7 49-16 16
E-Mail: uwe.liebermann@suec.de

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