Wichtiger Hinweis: Der monatliche Abschlag für den Wasserverbrauch wird generell mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Hier bitte keine Anträge zuschicken!
Obwohl die SÜC Energie und H2O GmbH nicht zur Steuerberichtigung verpflichtet ist, erstatten wir nach wie vor allen Privatkunden, die für SÜC-Leistungen beim Wasser-Hausanschluss ab dem Jahr 2000 den vollen Regelsteuersatz gezahlt haben, die zuviel entrichtete Umsatzsteuer.
Dazu benötigen wir von den betroffenen Kunden einen schriftlichen Antrag. Diesen Antrag erhalten Sie an der Infothek im SÜCenter, Bamberger Straße 2 – 6 in Coburg. Auf Wunsch schicken wir Ihnen den Vordruck auch gerne zu.
Natürlich können Sie sich den Antrag hier auch als *.pdf-Dokument (27,7 Kb) herunterladen.