Der Energiemarkt befindet sich in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation: Energiepreise steigen rasant, sorgen für Verunsicherung bei Verbrauchern und Wirtschaft und stellen uns alle vor neue Herausforderungen.
Als Ihr regionaler Energieversorger erläutern wir Ihnen die Hintergründe der derzeitigen Situation, nennen Ihnen die wichtigsten Fakten und zeigen Ihnen, wie wir gemeinsam bestmöglich durch diese Zeiten kommen.
GRÜNDE FÜR DIE AUSNAHMESITUATION
Gründe für die Ausnahmesituation
Wir sehen uns energiewirtschaftlich mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die beispiellose Entwicklung am Energiemarkt begann bereits im Herbst 2021, als die Beschaffungspreise für Gas deutlich anzogen. Die konjunkturelle Erholung weltweit hatte die Nachfrage nach Gas angekurbelt. Darüber hinaus stieg die Nachfrage aufgrund der Witterung – wie jedes Jahr zu Beginn der kalten Jahreszeit.
Erschwerend kam hinzu, dass die Steigerung der Gaspreise auch Auswirkungen auf die Beschaffungskosten für Strom hatte, mit der Folge, dass letztlich auch die Strompreise anzogen. Schon im letzten Jahr waren wir alle mit einer außergewöhnlichen Marktsituation konfrontiert, die sich Anfang 2022 zunächst wieder etwas beruhigt hatte.
Als der Russland-Ukraine-Konflikt begann, spitzte sich die Marktlage jedoch wieder deutlich zu. In der Folge erreichten die Preise für Gas im März 2022 einen historischen Höchststand. Nach einer kurzen Phase der Marktberuhigung sorgt aktuell die Verringerung der Erdgaslieferungen aus Russland für einen erneuten rapiden Anstieg der Handelspreise. Der Großhandelspreis für Strom hat sich im Vorjahresvergleich teilweise vervierfacht, berichtet der Branchenverband BDEW, während sich der Preis für Gas (Stand Mai 2022) zum Teil verfünffacht hat.

WER BESTIMMT DEN ENERGIEPREIS?
Wer bestimmt den Energiepreis?
Der Energiemarkt hat eine Vielzahl an Teilnehmern, doch wirklich Einfluss auf die Energiepreise haben nur wenige. Generell ist es wichtig zu wissen, dass nicht allein Ihr Energieversorger in der Hand hat, ob Sie als Endverbraucher Strom bzw. Gas beziehen können, sondern unterschiedliche Unternehmen für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind und somit weitaus mehr Beteiligte bei der Energieversorgung vorhanden sind, als man auf den ersten Blick vermuten mag. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass ein Unternehmen für die Energieerzeugung, ein weiteres für deren Beschaffung und ein anderes wiederum für den Energietransport zuständig ist.
Die meisten Energieversorger erzeugen in ihren eigenen Energieerzeugungsanlagen keine großen Energiemengen, sondern übernehmen lediglich die Beschaffung der Energie am Energiemarkt. Auf den dort gehandelten Preis haben die Energieversorger tatsächlich nur sehr wenig Einfluss und sind in der Regel immer bemüht zu möglichst günstigen Preisen Energie einzukaufen.
Der Energiepreis selbst besteht in Deutschland zu großen Teilen aus Steuern, Netzentgelten und Abgaben. Im Jahr 2021 zum Beispiel machten diese staatlichen Abgaben und Umlagen 62% des Strompreises aus.

WARUM STEIGT DER PREIS FÜR ÖKOSTROM?
WARUM STEIGT DER PREIS FÜR ÖKOSTROM?
Der Strompreis wird von den Kursen an der Strombörse bestimmt.
Hier geht es nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage, der Knackpunkt dabei ist allerdings die Reihenfolge.
Zuerst wird die Nachfrage mit Energie von günstigen Kraftwerken abgedeckt. Steigt die Nachfrage, so reicht die Energie von günstigen Kraftwerken nicht mehr aus und es werden nach und nach teurere Kraftwerke angefragt, um diese Nachfrage zu bedienen. Günstige Kraftwerke zeichnen sich dadurch aus, dass sie niedrige Kosten in der Stromproduktion haben, hierzu zählen erneuerbare Energien. Das letzte zugeschaltete Kraftwerk bestimmt allerdings den Strompreis pro MWh an der Börse.
Das bedeutet: der Strom eines jeden Kraftwerks, egal ob Ökostrom oder nicht, kostet dann gleich viel. Sehr oft ist das Kraftwerk, das als letztes hinzukommt, allerdings ein Gaskraftwerk. Gaskraftwerke stellen die teuerste Herstellungsart von Strom dar. Somit beeinflusst der aktuelle Gaspreis auch den Strompreis und sorgt so für ein hohes Preisniveau.
Jetzt reinhören: Stefan Hafner, Hauptabteilungsleiter Vertrieb Energiewirtschaft der SÜC, im Interview mit Radio EINS-Reporter Detlef König zum Thema Strompreis.

WIE UNTERSTÜTZT MICH DER STAAT?
WIE UNTERSTÜTZT MICH DER STAAT?
Absenkung EEG-Umlage
Die gesetzliche EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf 0 Cent/kWh heruntergesetzt. Damit wurden von der Politik erste Maßnahmen ergriffen, um den Verbraucher zu entlasten. Diese Absenkung reicht allerdings noch lange nicht aus, um die aktuelle Lage zu entspannen. Dazu empfiehlt die Energiebranche eine Senkung der Steuern und Abgaben, die auf Energie anfallen. So könnten die Verbraucher zusätzlich und vor Allem spürbar entlastet werden. Alle Infos rund um das Entlastungspaket gibt es hier: Bundesfinanzministerium
Einmaliger Heizkostenzuschuss
Bürger mit geringerem Einkommen sollen von der Bundesregierung entlastet werden. Vor Allem Menschen, die Wohngeld beziehen werden mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Ebenfalls unterstützt werden sollen Bezieher von BAföG, also Studierende, und Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben und Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Auch 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sollen gefördert werden.
Die Förderung ist abhängig von der Haushaltsgröße der Wohngeldhaushalte.
- 270€ - bekommt, wer allein lebt und Wohngeld bezieht
- 350€ - für 2-Personen-Haushalte, die Wohngeld erhalten
Der einmalige Heizkostenzuschuss wurde am 01. Juni 2022 in einem Gesetz verabschiedet und soll laut Bundesregierung automatisch erfolgen. Das bedeutet, es muss kein Antrag der Bürger gestellt werden. Die Zuschüsse sollen ab Sommer überwiesen werden, allerdings ist der genaue Zeitpunkt der Überweisung abhängig vom jeweiligen Bundesland. Spätestens Ende des Jahres 2022 soll die Zahlung veranlasst werden, die meisten Bundesländer planen eine Auszahlung zwischen Juni und September.
Drittes Entlastungspaket
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 4. September 2022 angesichts der derzeit hohen Energiepreise ein Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen beschlossen. Die Erhöhung des Kindergeldes oder eine Energiepauschale für Rentnerinnen und Rentner sind konkrete Maßnahmen, die enthalten sind. Daneben sind jedoch auch Entlastungen im Energiebereich vorgesehen wie beispielsweise eine Strompreisbremse. Die detaillierten Regelungen zur Strompreisbremse liegen noch nicht vor und werden derzeit von der Regierung ausgearbeitet. Auf der Homepage der Bundesregierung können Sie alle Maßnahmen des dritten Entlastungspakets nachlesen.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas
Am 7.10.2022 stimmte der Bundesrat abschließend zu: Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.
Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.
Entlastung durch Soforthilfe (Gas und Fernwärme)
Im November 2022 hat der Staat mit der „Dezemberhilfe“ – nach der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme – aus den Mitteln des Bundes eine weitere Entlastung für die Bürger auf den Weg gebracht.
Um vor allem Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, werden wir von der SÜC im Rahmen der staatlichen Soforthilfe den Abschlag für den Monat Dezember 2022 für unsere Gas- und Fernwärmekunden nicht abbuchen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Energiepreisbremsen
Mit den Energiepreisbremsen entlastet die Bundesregierung von den stark gestiegenen Energiekosten.
Die Basisversorgung wird damit günstiger. Finden Sie hier die wichtigsten Informationen in Kürze.
Grund- und Ersatzversorgung
In Deutschland sind Privathaushalte beim Thema Energie besonders geschützt. Dank der Grund- und Ersatzversorgung, die gesetzlich zugesichert ist, muss die Versorgung mit Energie immer gewährleistet sein, auch wenn keine Vertragsschließung mit einem Energieversorger erfolgt ist. Wenn also beispielsweise der Energieversorger die Belieferung mit Energie einstellt, so wird der Haushalt – vorausgesetzt es besteht keine wirtschaftliche Unzumutbarkeit nach § 36 Abs. 1, S. 4 EnWG – trotzdem weiterhin versorgt.
WAS IST DER NOTFALLPLAN GAS?
WAS IST DER NOTFALLPLAN GAS?
Im Falle einer Gasknappheit werden Privathaushalte besonders geschützt. Dazu hat der Gesetzgeber einen sogenannten Notfallplan erarbeitet, der aus insgesamt drei Eskalationsstufen besteht. Diese sind die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Wird die letzte Eskalationsstufe erreicht, so hat die Bundesnetzagentur Vorgaben erarbeitet, um die Versorgung bestimmter Verbraucher mit Erdgas zu reduzieren oder zu unterbrechen. Allerdings werden Haushaltskunden und soziale Einrichtungen besonders geschützt.
Ein Überblick:
30. März 2022: die Frühwarnstufe Gas wurde ausgerufen
23. Juni 2022: die Alarmstufe des Notfallplans Gas wurde ausgerufen

WAS KANN ICH IN DIESER SITUATION TUN?
WAS KANN ICH IN DIESER SITUATION TUN?
Die derzeitige Lage am Markt gilt als absolute Ausnahmesituation. Damit Sie die finanziellen Folgen so gering wie möglich halten, können Sie einige Maßnahmen vornehmen:
Abschläge anpassen
Die gestiegenen Energiepreise führen zu höheren monatlichen Abschlägen. Um eine teure Nachzahlung zu vermeiden, wird Verbrauchern dringend geraten ihre Abschläge selbstständig anzupassen.
Die monatlichen Abschläge können Sie ganz einfach im SÜC Kundenportal anpassen.
Energie sparen
Außerdem haben Sie die Möglichkeit durch Energiespartipps den Energieverbrauch zu verringern. Dabei schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch das Klima.
Lesen Sie weiter und entdecken Sie unsere Energiespartipps.

ENERGIESPARTIPPS
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Schon mal vorab
Egal, ob Sie Strom, Wasser oder Heizkosten sparen wollen - beginnen Sie damit Ihre Zählerstände regelmäßig im Auge zu behalten und schaffen Sie sich so einen Überblick über Ihren Gesamtverbrauch.
Informieren Sie sich außerdem beim Neukauf einer Waschmaschine, eines Duschkopfes, einer neuen Lampe oder jedem anderen Energieverbraucher ausreichend über Leistung, Verbrauch und Qualität.
Stoppen Sie Ihre Stromfresser, indem Sie ungenutzte Geräte und Netzteile komplett vom Strom trennen und nutzen Sie eine schaltbare Steckdosenleisten.

Alle wichtigen Tipps & Tricks
Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz einfach in Ihrem Haushalt Energie sparen. Entdecken Sie auf unserer Seite zu den Energiespartipps viele Möglichkeiten Ihren Alltag noch sparsamer zu gestalten.
WAS MACHE ICH BEI ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN?
WAS MACHE ICH BEI ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN?
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Die Energiekrise mit ihren steigenden Energiepreisen bringt viele Menschen in eine schwierige Situation. In diesen Zeiten sind finanzielle Engpässe und Existenzängste verständlich und wir möchten Ihnen hierbei zur Seite stehen.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir eine einvernehmliche Lösung finden und vermitteln Ihnen den Kontakt zu Behörden und Institutionen.
Melden Sie sich rechtzeitig bei uns
Informieren Sie uns, sobald Sie absehen können, dass sie Ihren monatlichen Abschlag nicht mehr termingerecht bezahlen können.
Es ist wichtig, dass Sie uns noch vor der Zahlungsfrist darüber in Kenntnis setzen.
Schuldnerberatung
Diese wird von der Stadt Coburg und dem Caritasverband angeboten:
Caritasverband Coburg
Schuldner- und Insolvenzberatung
Ernst-Faber-Straße 12
96450 Coburg
Telefon: 09561 8144-32
E-Mail: schuldnerberatung@caritas-coburg.de
Das Diakonisches Werk Coburg e. V. bietet eine soziale Beratung an (keine Schuldnerberatung):
Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit
Metzgergasse 13
96450 Coburg
Telefon: 09561 7990 500
E-Mail: dialog@diakonie-coburg.org
Sie beziehen Sozialleistungen?
Jobcenter oder Sozialamt können bei Energieschulden weiterhelfen.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
ZU STROM
STROMPREISE UND STROMVERSORGUNG
Was muss ich zur Strompreisbremse wissen?
Mit der Strompreisbremse entlastet die Bundesregierung von den stark gestiegenen Stromkosten.
Die Basisversorgung wird damit günstiger. Finden Sie hier die wichtigsten Informationen in Kürze.
Wie hoch ist der Preis für Strom ab dem 1. November 2022?
Ab dem 1. November 2022 betragen die Bruttopreise für Strom von der SÜC:
in der Grundversorgung (Eintarifmessung, Gemeinden bis 25.000 Einwohner):
62,34 ct/kWh
im veste.strom.direkt (Eintarifmessung, Gemeinden bis 25.000 Einwohner):
59,18 ct/kWh
Über die Auswirkungen der Strompreisbremse auf die monatlichen Zahlungen werden SÜC-Stromkunden bis zirka Ende März 2023 schriftlich informiert.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die neuen Strompreise aller Produktverträge.
Ist die Gefahr eines „Blackouts“ in diesem Winter besonders hoch?
Neben der Gasknappheit auf Grund der Ukrainekrise wird in den Medien immer öfter von einer möglichen Stromknappheit in Deutschland gesprochen und das Schreckgespenst eines Blackouts – eines großflächigen und ungeplanten Stromausfalls – im Winter 2022/23 heraufbeschworen.
Experten halten das deutsche Stromnetz allerdings für gut gewappnet. „Die Angst ist zu einem großen Teil Panikmache“, erklärte Energieexperte Christoph Maurer vom Beratungsunternehmen Consentec dem Fernsehsender n-tv in einem Interview am 7. September 2022.
Blackout-Gefahr durch Einsatz von Heizlüftern
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnt allerdings vor massenhaftem Gebrauch von Heizlüftern. Sie zu nutzen sei selbst bei den hohen Gaspreisen teurer als Heizen mit Gas, sagte er dem „Tagesspiegel“. Außerdem könne es Stromnetze lokal an ihre Grenzen bringen, wenn viele Menschen gleichzeitig mit Heizlüftern heizten. „Im Netz der SÜC erwarten wir keine Probleme“, erklärt Dietmar Benkert, verantwortlich für die Sparte Elektrizität bei der SÜC. „Jedoch könnten einzelne Hausanschlüsse überlastet werden.“ Mit einer Erhöhung des Lagerbestands an Sicherungseinsätzen sei für diesen Fall Vorsorge getroffen worden.
Bisher ist Bayerns Stromversorgung besonders sicher
Grundsätzlich ist in Bayern die Stromversorgung bisher auch im deutschlandweiten Vergleich besonders zuverlässig. Und sie ist in den vergangenen Jahren trotz des immer höheren Anteils von schwankender Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie sogar noch zuverlässiger geworden. Im Jahr 2020 fiel in Bayern durchschnittlich 8,64 Minuten lang der Strom aus. Das ist der niedrigste Wert seit 2008. Im Netz der SÜC lag der Wert für 2021 bei nur 5,2 Minuten.
Jetzt reinhören: Stefan Hafner, Hauptabteilungsleiter Vertrieb Energiewirtschaft der SÜC, im Interview mit Radio EINS-Reporter Detlef König zum Thema Blackout-Gefahr.
Ökostrom aus Bayern: Warum der Preis im Tarif veste.strom.direkt teurer wird
Die Energiepreise in Deutschland gehen seit Monaten durch die Decke – das wissen wir alle und können es bald schon nicht mehr hören.
Auch die Schuldigen sind bekannt: Natürlich der Ukraine-Krieg und seine wirtschaftlichen Folgen. Dann der Energiehunger der Asiaten, die sich immer weiter industrialisieren. Und die anziehende Konjunktur nach Corona.
Was aber hat all das mit Strom aus bayerischer Wasserkraft zu tun, der in zwei Wasserkraftwerken an der Donau und am Lech erzeugt wird? (Denn daraus speist sich der Tarif veste.strom.direkt)
Die Antwort lautet: Leider so Einiges. Denn das Stromnetz muss immer im Gleichgewicht, also stabil gehalten werden, das heißt es muss so viel Energie produziert und eingespeist werden wie gerade entnommen wird. Diese Aufgabe übernehmen die Übertragungsnetzbetreiber. Die Entnahme wird so gut es geht geschätzt und mit dem tatsächlichen Bedarf abgeglichen.
Auch der Strom aus den beiden bayerischen Wasserkraftwerken ist in diesen Kreislauf eingebunden, denn er fließt nicht direkt in die Häuser in Stadt- und Landkreis. Er wird – wie jeder andere Strom auch – ins Stromnetz eingespeist und dann im nächsten Schritt an der Börse gehandelt. Dort passiert dann die Preisbildung. Und der Börsenpreis, den auch wir bei Entnahme zahlen müssen, orientiert sich an dem Strom, der am teuersten produziert wurde.
Oft ist das Kraftwerk, das als letztes zugeschalten wird, um den Strombedarf in Deutschland zu decken, ein Gaskraftwerk. Gaskraftwerke stellen jedoch die teuerste Herstellungsart von Strom dar.
Somit beeinflusst der aktuelle Gaspreis leider auch den Strompreis unseres Ökostromtarifs veste.strom.direkt.
Dennoch ist es eine gute Sache, den Ausbau der Erneuerbaren zu forcieren, um von den teureren Produktionen wegzukommen. Übrigens wird jede Kilowattstunde unseres Ökostroms entsprechend den Kriterien des Umweltbundesamts zertifiziert.
Ökostrom aus der Region: Warum der Preis im Tarif veste.strom.regional teurer wird
Die Energiepreise in Deutschland gehen seit Monaten durch die Decke – das wissen wir alle und können es bald schon nicht mehr hören.
Auch die Schuldigen sind bekannt: Natürlich der Ukraine-Krieg und seine wirtschaftlichen Folgen. Dann der Energiehunger der Asiaten, die sich immer weiter industrialisieren. Und die anziehende Konjunktur nach Corona.
Was aber hat all das mit ökologischem Strom aus der Region Coburg zu tun, den die SÜC hauptsächlich in ihren drei Wasserkraftwerken am Obermain erzeugt? (Denn daraus speist sich der Tarif veste.strom.regional)
Die Antwort lautet: Leider so Einiges. Denn das Stromnetz muss immer im Gleichgewicht, also stabil gehalten werden, das heißt es muss so viel Energie produziert und eingespeist werden wie gerade entnommen wird. Diese Aufgabe übernehmen die Übertragungsnetzbetreiber. Die Entnahme wird so gut es geht geschätzt und mit dem tatsächlichen Bedarf abgeglichen.
Auch der Strom aus den Wasserkraftwerken der SÜC ist in diesen Kreislauf eingebunden, denn er fließt nicht direkt in die Häuser in Stadt- und Landkreis. Er wird – wie jeder andere Strom auch – ins Stromnetz eingespeist und dann im nächsten Schritt an der Börse gehandelt. Dort passiert dann die Preisbildung. Und der Börsenpreis, den auch wir bei Entnahme zahlen müssen, orientiert sich an dem Strom, der am teuersten produziert wurde.
Oft ist das Kraftwerk, das als letztes zugeschalten wird, um den Strombedarf in Deutschland zu decken, ein Gaskraftwerk. Gaskraftwerke stellen jedoch die teuerste Herstellungsart von Strom dar.
Somit beeinflusst der aktuelle Gaspreis leider auch den Strompreis unseres regionalen Ökostromtarifs veste.strom.regional.
Dennoch ist es eine gute Sache, den Ausbau der Erneuerbaren zu forcieren, um von den teureren Produktionen wegzukommen. Übrigens wird jede Kilowattstunde unseres Ökostroms entsprechend den Kriterien des Umweltbundesamts zertifiziert.
STROMSPAREN
Warum werden wir in der Gaskrise aufgerufen, Strom zu sparen?
Durch die Drosselung der russischen Gaslieferungen nach Deutschland befinden wir uns in einer Energiekrise. Davon betroffen ist jedoch nicht nur der Gasbedarf für den direkten Verbrauch in den Haushalten und der Industrie.
Der Energieträger Erdgas ist eng verwoben mit weiteren Sparten wie Strom, Wärme und Wasser. Denn auch Strom wird teilweise unter Einsatz von Erdgas produziert, dann nämlich, wenn Gaskraftwerke zugeschaltet werden, um den Strombedarf zu decken. Gleiches gilt für Warmwasser, was häufig über die Gasheizung erhitzt wird.
Das Einsparen von Strom und Warmwasser bewirkt also, dass mehr Erdgas – zum Beispiel für das Heizen im Winter – zur Verfügung steht.
Grundsätzlich: Wer weniger Energie verbraucht, spart nicht nur Geld und schont die Umwelt, sondern trägt auch zur Versorgungssicherheit bei.
Wir haben leicht umzusetzende Tipps zum Energiesparen für Sie recherchiert sowie Tipps zum Einsparen von Heizenergie.
ZU GAS
GASPREISE
Was muss ich zur Gaspreisbremse wissen?
Mit der Gaspreisbremse entlastet die Bundesregierung von den stark gestiegenen Gaskosten.
Die Basisversorgung wird damit günstiger. Finden Sie hier die wichtigsten Informationen in Kürze.
Wie hoch ist der aktuelle Arbeitspreis bei Gas?
Ab dem 1. Oktober 2022 betragen die Bruttopreise für Erdgas von der SÜC:
in der Grundversorgung:
19,24 ct/kWh
im veste.gas.flex:
17,89 ct/kWh
In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer-Senkung von 19 % auf 7 % bereits enthalten.
Über die Auswirkungen der Gaspreisbremse auf die monatlichen Zahlungen werden SÜC-Gaskunden bis zirka Ende März 2023 schriftlich informiert.
Gibt die SÜC die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiter?
Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Entlastung von Gaskunden die Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 abzusenken. Der Umsatzsteuersatz auf leitungsgebundene Gaslieferungen wird dabei von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent ermäßigt.
Die SÜC wird diese temporäre Umsatzsteuerermäßigung vollständig an ihre Kunden weitergeben. Das bedeutet, dass wir den gesamten Jahresverbrauch vom 01.01. bis 31.12.2022 mit dem ermäßigten Steuersatz abrechnen, sofern der Gasliefervertrag nicht vor dem 01.10.2022 endet. Das gilt auch für das Jahr 2023. Für das Jahr 2024 wird der ermäßigte Steuersatz für die Monate Januar bis März berücksichtigt.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen der Kunden berücksichtigt - unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.
Wir empfehlen wegen der aktuell sehr stark gestiegenen Preise die Abschläge zu belassen und nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresabschlussrechnung zu vermeiden. Die Abschläge Oktober, November, Dezember dieses Jahres werden weiter mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet - bei der Jahresverbrauchs- beziehungsweise Endabrechnung erfolgt dann die rechnerische Korrektur.
Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr beträgt bei einem Preis von 21,40 ct/kWh (brutto mit 19 Prozent Umsatzsteuer) bei Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent statt 19 Prozent: ca. 442 Euro im Jahr.
Wie hoch sind die neuen Gasumlagen?
Die Bundesregierung hat Ende September 2022 entschieden, die ursprünglich ab dem 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage doch nicht zu erheben.
Nach wie vor werden jedoch zwei andere Umlagen ab 1. Oktober fällig: die Gasspeicher- und die Bilanzierungsumlage. Die Bilanzierungsumlage verteuert sich von bislang 0 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh (netto). Die sogenannte Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh (netto).
Wird es demnächst nochmal eine Gaspreisanpassung geben?
Aufgrund der Marktlage ist es unumgänglich, dass die Preise für Gas jetzt angepasst werden. Eine seriöse Prognose für die Zukunft ist aktuell nicht möglich.
Derzeit übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich und dies führt zu höheren Beschaffungskosten. Stets haben wir von der SÜC die benötigten Liefermengen langfristig beschafft, um kurzfristige Preisschwankungen gegenüber SÜC Kunden abzufangen. Aktuell ist die SÜC – wie andere Versorgungsbetriebe auch – gezwungen, Gas für Ihre Kunden teuer einzukaufen. Je länger dieser Zustand anhält, umso wahrscheinlicher wird es nochmals Preisanpassungen geben.
Leider ist nicht absehbar, wann der Großhandelspreis für Gas wieder sinkt. Die Preisbildung ist abhängig von der Weltlage und gegebenenfalls dem Eingreifen des Staates.
Warum gibt es beim veste.gas.fix eine Preisgarantie und beim veste.gas.flex nicht?
Wir von der SÜC bieten grundsätzlich verschieden ausgestaltete Energielieferverträge an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden.
So beinhaltet der veste.gas.fix eine Garantie auf den Erdgaspreis bis zum 31.12.2023 für die sicherheitsbewussten Kunden.
Der veste.gas.flex dagegen hat eine kurze Vertragslaufzeit und ermöglicht unseren Kunden viel Flexibilität.
Aufgrund der Marktlage können Produkte mit langfristiger Preisgarantie (veste.gas.fix) derzeit nicht angeboten werden.
Warum wird der Preis beim veste.gas.bio teurer, wenn ich hier doch Gas aus Bayern beziehe?
Obwohl das Gas für den veste.gas.bio aus Bayern stammt, werden die erzeugten Mengen dennoch auf dem Gasmarkt gehandelt und von unserer Abteilung, die sich um Beschaffung und Vertrieb kümmert, dort eingekauft. Damit steht auch der Preis des regionalen Produkts durchaus in Abhängigkeit zum Markt und den Marktpreisen.
GASVERSORGUNG
Ist die Gasversorgung durch die SÜC weiterhin gewährleistet?
Wir von der SÜC haben natürlich Verträge bei unseren Vorlieferanten abgeschlossen, die sicherstellen sollen, dass all unsere Erdgaskunden in den kommenden Monaten mit der benötigten Energie beliefert werden. In unserer Funktion als regionaler Energieversorger haben wir damit alles getan, was uns möglich ist.
Zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung gibt es in Deutschland den Notfallplan Gas der Bundesregierung. Dieser kennt drei Eskalationsstufen. Aktuell gilt die zweite Stufe, die sogenannte Alarmstufe. Wird die letzte Eskalationsstufe – die Notfallstufe – erreicht, kann die Gasversorgung reduziert oder unterbrochen werden. Doch auch in diesem Fall unterliegen private Haushalte, oder beispielsweise Krankenhäuser, einem besonderen Schutz.
Die Bundesnetzagentur informiert in ihrem tagesaktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland.
Woher beziehen wir in Deutschland unser Gas?
Bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 bezog Deutschland sein Gas überwiegend aus Russland, kleinere Mengen auch aus Norwegen und den Niederlanden. Seit der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines am 26. September fließt überhaupt kein Gas mehr von Russland nach Deutschland und die Erdgasversorgung wird umstrukturiert.
Die Bundesnetzagentur informiert in ihrem tagesaktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland.
Welche Alternativen zur Gasheizung gibt es?
Kurzfristig gibt es keine Alternative zur Gasheizung.
Die aktuell stark nachgefragten Heizlüfter sind zwar in der Anschaffung erschwinglich, aber teuer im Verbrauch - insbesondere, wenn sie dauerhaft im Einsatz sind.
Wird beispielsweise ein Heizlüfter mit 2 kW Leistung 4 Stunden pro Tag betrieben, um ein Zimmer provisorisch zu temperieren, verursacht das einen Stromverbrauch von 8 kWh pro Tag. Damit fallen Stromkosten von rund 3 Euro pro Tag an beim aktuellen Strompreis von 37,3 Cent (BDEW Strompreisanalyse 7/2022). Allein für die zeitweise Temperierung eines Raumes muss man also mit Kosten von rund 90 Euro pro Monat rechnen. Ein Dauerbetrieb in allen Wohnräumen wäre also sehr teuer. Zudem wird von Verbänden ausdrücklich von der Heizlüfter-Alternative abgeraten, da eine ernsthafte Gefahr der lokalen Stromnetzüberlastung bestehe.
Langfristig kann es sich für Eigenheimbesitzer lohnen, auf eine Wärmepumpe umzurüsten, da es hierfür auch staatliche Förderungen gibt. Bei der Wärmepumpe handelt es sich um eine recht ausgereifte Technik, um umweltschonend Wärme für Heizung und Warmwasser zu erzeugen. Allerdings raten wir dringend, im Einzelfall einen Energieberater hinzuzuziehen, da nicht jedes Bestandsgebäude sich für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe eignet.
ZU ÜBERGREIFENDEN THEMEN
ABSCHLAG
Muss ich meinen Abschlag erhöhen?
Ja, es ist sehr ratsam, Ihren Abschlag zu erhöhen, sobald Sie von uns ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben. Die gestiegenen Energiepreise führen zu höheren monatlichen Abschlägen. Um eine teure Nachzahlung zu vermeiden, wird Verbrauchern dringend geraten ihre Abschläge anzupassen.
Wir erledigen diese wichtige Sache aktuell für Sie, um Ihnen bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung unangenehme Nachzahlungen zu ersparen. Natürlich können Sie dies auch ganz einfach online in Ihrem Kundenportal durchführen.
Kann ich meinen Abschlag in Raten bezahlen?
Die monatlichen Abschläge sind bereits als Teilbeträge Ihres Jahresverbrauchs anzusehen.
Was passiert, wenn ich meinen Abschlag nicht bezahlen kann?
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Die Energiekrise mit ihren steigenden Energiepreisen bringt viele Menschen in eine schwierige Situation. In diesen Zeiten sind finanzielle Engpässe und Existenzängste verständlich und wir möchten Ihnen hierbei zur Seite stehen.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir eine einvernehmliche Lösung finden und vermitteln Ihnen den Kontakt zu Behörden und Institutionen.
Melden Sie sich rechtzeitig bei uns
Informieren Sie uns, sobald Sie absehen können, dass sie Ihren monatlichen Abschlag nicht mehr termingerecht bezahlen können. Es ist wichtig, dass Sie uns noch vor der Zahlungsfrist darüber in Kenntnis setzen.
Schuldnerberatung
Diese wird von der Stadt Coburg und dem Caritasverband angeboten.
Sie beziehen Sozialleistungen?
Jobcenter oder Sozialamt können bei Energieschulden weiterhelfen
Was wir gemeinsam vermeiden wollen!
Nach Ablauf der entsprechenden Zahlungsfristen und fristgerechter Vorankündigung behalten wir uns vor eine Einstellung der Versorgung vorzunehmen, um weitere Forderungsausfälle aufgrund nicht beglichener Energielieferungen zu vermeiden.
ALLGEMEINES
Wie rechnet man Kubikmeter in kWh um?
Es gibt eine grobe Faustregel, um 1 Kubikmeter Gas in kWh umzurechnen:
Das ist der Faktor 10.
Grob kalkuliert ergeben sich so aus 1 m³ Gas 10 Kilowattstunden.
Wenn Sie die exakten Werte für Zustandszahl und Brennwert Ihres Gases kennen, dann können Sie 1 Kubikmeter Gas exakt in kWh umrechnen. Multiplizieren Sie dazu das Gasvolumen in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Die Formel lautet: Gasvolumen in m³ x Zustandszahl x Brennwert = Gasverbrauch in kWh (Infos hierzu finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung)
Oder Sie nutzen einfach den Gasverbrauchsrechner unseres Partners Zukunft Gas.
Muss ich meinen Zählerstand bei jeder Anpassung ablesen und durchgeben?
Sie müssen uns Ihren Zählerstand nicht zwingend durchgeben. Wenn wir Ihren aktuellen Zählerstand nicht vorliegen haben, dann führen wir eine Hochrechnung auf Grundlage Ihrer früheren Verbrauchswerte durch. Genauer können wir natürlich abrechnen, wenn Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen.
Wie viel Gasverbrauch ist eigentlich normal?
Der Gasverbrauch hängt von vielen Faktoren ab, wie den individuellen Heizgewohnheiten beziehungsweise Art und Größe der Wohnung oder des Hauses. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt im Durchschnitt 160 Kilowattstunden Gas pro Jahr und pro Quadratmeter Wohnfläche, wenn Gas zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verwendet wird.
Wenn das Wasser nicht mit Gas erwärmt wird, dann reduziert sich der durchschnittliche Verbrauch auf ca. 140 kWh/m2 pro Jahr. (Quelle: Zukunft Gas)
Um den Gas-Verbrauch eines Hauses ermitteln zu können, kann ein Blick in den Energieausweis helfen.
Was kann ich tun, um meinen Verbrauch zu senken?
Wer weniger Energie verbraucht, spart nicht nur Geld und schont die Umwelt, sondern trägt auch zur Versorgungssicherheit bei.
Wir haben viele Tipps zum Einsparen von Heizenergie für Sie zusammengestellt.
Jede in Coburg und somit auch in Deutschland eingesparte Kilowattstunde wird uns helfen, besser und länger durch den Winter zu kommen!

Weitere Infos
