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Ihre SÜC-Notrufnummer

Sie wollen einen Wasserrohrbruch melden, haben Gasgeruch in Ihrem Haus entdeckt oder möchten uns über einen Stromausfall informieren? In diesen und in allen anderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar unter: SÜC-Notruf 09561 749-0

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Kontakt

Telefon: 09561 749-1555

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Mobil: 01573 5984719

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 
Öffnungszeiten SÜCenter

Mo, Di, Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 07:00 - 12:00 Uhr

 
Öffnungszeiten InfoCenter Theaterplatz

Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 07:00 - 15:00 Uhr

Adressen

Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH
SÜC Energie und H2O GmbH
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg

InfoCenter am Theaterplatz
Theaterplatz 2, gleich am Bus-Rendezvous
96450 Coburg

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Neuigkeiten

Neue Strompreise ab 01.11.2022

Bild

(vom 16.09.2022)

Preisänderung zum 1. November 2022

 

Die Energiekosten sind seit Monaten in aller Munde und an den Energiebörsen geht es turbulent zu. Denn im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Strom-Beschaffungskosten verachtfacht. Während die SÜC ihre Preise lange Zeit stabil halten konnte, ist zum 01.11.2022 eine Anpassung in allen Stromtarifen leider unumgänglich. In Zahlen bedeutet das für einen Single-Haushalt eine monatliche Mehrbelastung von 35 Euro und für einen 4-Personen-Haushalt eine monatliche Mehrbelastung von 104 Euro. Dass die SÜC mit ihren Strompreisen auch nach der Erhöhung noch wesentlich günstiger ist als andere Energieversorger, mag dabei nur ein schwacher Trost sein.

Alle Kunden werden in den nächsten Tagen noch individuell per Brief informiert. Um bei der Jahresverbrauchsabrechnung eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, wird die SÜC auch die monatlichen Abschläge für ihre Kunden automatisch anpassen.

Die zum 1. November 2022 gültigen Preise sind hier veröffentlicht.

Entsprechend der §§ 41 Abs. 5, S. 4 EnWG; 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss nachweist.

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