Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie den Energieausweis. Je nach Art (Wohngebäude/Nichtwohngebäude) und Anzahl der Wohneinheiten sowie nach Baujahr des Gebäudes wird entweder ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis benötigt.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizenergie-Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Für den Bedarfsausweis werden die energetische Qualität der Gebäudehülle (Wand, Dach und so weiter) sowie die Art und Weise der Wärmeerzeugung bewertet.
Auch für Nichtwohngebäude (zum Beispiel Gewerbehallen) erstellen wir Ihnen den Energieausweis.
- Bitte beachten Sie: Auf Grund der hohen Nachfrage, muss mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen gerechnet werden.

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