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Ihre SÜC-Notrufnummer

Sie wollen einen Wasserrohrbruch melden, haben Gasgeruch in Ihrem Haus entdeckt oder möchten uns über einen Stromausfall informieren? In diesen und in allen anderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar unter: SÜC-Notruf 09561 749-0

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Kontakt

Telefon: 09561 749-1555

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Mobil: 01573 5984719

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 
Öffnungszeiten SÜCenter

Mo, Di, Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 17:00 Uhr
FR: 07:00 - 12:00 Uhr

 
Öffnungszeiten InfoCenter Theaterplatz

Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 07:00 - 15:00 Uhr

Adressen

Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH
SÜC Energie und H2O GmbH
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg

InfoCenter am Theaterplatz
Theaterplatz 2, gleich am Bus-Rendezvous
96450 Coburg

Zur Anfahrt

Förderprogramme

  • Förderprogramme für KWK-Anlagen

Mini-/Mikro-Blockheizkraftwerke und Brennstoffzelle

Die aktuellen staatlichen Förderprogramme machen den Einbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) besonders attraktiv. Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom.

Der Hintergrund: Bei der Stromerzeugung in Kraftwerken wird die anfallende Wärme kaum genutzt. Es wird lediglich ein Wirkungsgrad von 30 bis 40 Prozent erreicht. Zudem vermindern Transportverluste den Gesamtwirkungsgrad der zentralen Stromerzeugung. Im Gegensatz dazu erreichen KWK-Anlagen einen Wirkungsgrad von 85 bis 95 Prozent, indem sie Ressourcenverschwendung effektiv abfangen. Denn sie nutzen sowohl den erzeugten Strom wie auch die dabei entstehende Wärme. Das spart wertvolle Primärenergie und verringert zugleich den umweltbelastenden Kohlendioxidausstoß.

Fördervoraussetzungen

Neben den genannten Gründen ist der Einbau einer KWK-Anlage aber auch aus wirtschaftlicher Sicht interessant. Zusätzlich zu der staatlichen Förderung bezuschusst die SÜC den Einbau im Gas-Netzgebiet der SÜC.

Der Zuschussantrag muss vor Einbau der Heizung bei der SÜC eingereicht werden. Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach Datum des Antragseingangs zugeteilt. Nach Einbau der Heizung muss eine Kopie der Rechnung, aus der Gerätetyp, Gerätehersteller sowie Einbauort (Adresse) hervorgehen, bei der SÜC eingereicht werden.

Der Antragsteller ist oder wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt Gas- bzw. Stromkunde der SÜC. Entscheidet sich der Antragsteller innerhalb von drei Jahren nach Zuschussauszahlung für einen anderen Energieversorger, behält sich die SÜC vor, den Zuschuss ganz oder anteilig zurückzufordern.

Ihre Förderoptionen auf einen Blick

  • Investitionszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • einmaliger SÜC-Zuschuss pro gasbetriebene KWK-Anlage von brutto 1.000 Euro
  • einmaliger, leistungsabhängiger SÜC-Zuschuss pro Anlage bei erforderlichem Wechsel auf Erdgasversorgung von brutto 500 bis 1.500 Euro
  • nach erfolgreicher Installation und Zulassungsbescheid des BAFA bei laufendem Betrieb zusätzlich:
    KWK-Zuschlag auf den selbst genutzten und den eingespeisten Strom*
    Vergütung für den eingespeisten Strom plus Entgelt für vermiedene Netznutzung*
    Reduzierung Ihres Strombezugs

* Gemäß KWK-Gesetz vom 21.12.2015 in der jeweils gültigen Fassung

 

Ihr direkter Draht zu uns

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Telefon: 09561 749-1555
Telefax: 09561 749-1906
foerderprogramme@suec.de