Wozu dient der individuelle Sanierungsfahrplan?
Viele Eigentümer wollen ihre Wohnhäuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu planen – oft über Jahre hinweg. Hier hilft der individuelle Sanierungsfahrplan.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) ist ein Dokument, das den Ist-Zustand einer Immobilie festhält und anhand einer Farbskala geeignete Sanierungsmaßnahmen in der sinnvollsten Reihenfolge empfiehlt. Dazu sind bestimmte Maßnahmenpakete erläutert.
Der ISFP ist so gesehen ein Instrument der Energieberatung, um dem Bauherrn eine leicht verständliche, auf sein Haus zugeschnittene detaillierte Empfehlung für die Sanierung an die Hand zu geben. Hausbesitzer können den Zustand der Immobilie verbessern und so beispielsweise Heizkosten sparen.
Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan
Die Kosten betragen für Wohnhäuser mit 1-2 Wohneinheiten 995,00 Euro, abzüglich der staatlichen Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ergibt sich ein Eigenanteil von 299,00 Euro.
Wie ist der Ablauf eines Sanierungsfahrplans?
Phase 1
- Nach Beauftragung bei der SÜC erfolgt die Prüfung und Beantragung der Förderung. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch die BAFA erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
- Im Anschluss erfolgt die Vor-Ort-Begehung sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans und der Umsetzungshilfen. Der Vor-Ort-Termin an Ihrer Immobilie wird telefonisch mit Ihnen abgestimmt.
- Übergabe des Sanierungsfahrplans und Umsetzungshilfen ca. 3-4 Wochen nach dem Vor-Ort-Termin
- Ausführliche telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans
- Abwicklung der Formalitäten mit der BAFA durch die SÜC bzw. einen beauftragten Dienstleister.
Ist es verpflichtend die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?
Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z. B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.
Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?
Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen.
Wer beantragt die Förderungen bei der BAFA?
Die 80%ige Förderung wird durch die SÜC bzw. einen beauftragten Dienstleister beantragt. Es kommen dabei keine Formalitäten auf Sie zu. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.
Was ist, wenn die BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplanes ablehnt?
Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor 2 Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens 10 Jahre alt ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.
Werden Maßnahmen vorgeschlagen, die auch förderfähig sind?
Das Anliegen des Sanierungsfahrplanes ist aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Daher werden auch nur solche Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind und den Einsatz von regenerativen Energien berücksichtigen, um letztlich CO2 zu sparen.
Zur Anmeldung nutzen Sie gern unser Bestellformular.

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