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Ihre SÜC-Notrufnummer

Sie wollen einen Wasserrohrbruch melden, haben Gasgeruch in Ihrem Haus entdeckt oder möchten uns über einen Stromausfall informieren? In diesen und in allen anderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar unter: SÜC-Notruf 09561 749-0

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Kontakt

Telefon: 09561 749-1555

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 
Öffnungszeiten SÜCenter

Mo, Di, Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 07:00 - 12:00 Uhr

 
Öffnungszeiten InfoCenter Theaterplatz

Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 07:00 - 15:00 Uhr

Adressen

Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH
SÜC Energie und H2O GmbH
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg

InfoCenter am Theaterplatz
Theaterplatz 2, gleich am Bus-Rendezvous
96450 Coburg

Zur Anfahrt

Neuigkeiten

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert:

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter 
(1)    Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion in der Coburg erLeben App. 
(2)    Veranstalter des Gewinnspiels ist Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH, Bamberger Straße 2 – 6, 96450 Coburg. 
(3)    Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. 
(4)    Die Gewinnspiele auf der jeweiligen Plattform der Städtische Werke Überlandwerke Coburg finden in keiner Verbindung zu einem Gewinnspiel der anderen Plattform statt. 
(5)    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook, es wird weder von Instagram noch von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Anfragen sind an die Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH zu richten.

2. Teilnahme
(1)    Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Städtische Werke Überlandwerke Coburg und deren Tochtergesellschaften. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2)    Der Zeitraum, insbesondere der Teilnahmeschluss, ist aus dem Gewinnspiel-Bereich der Coburg erLeben App zu entnehmen. 
 
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung 
(1)    Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir den Gewinn, der aus der Coburg erLeben App entnommen werden kann. 
(2)    Bei identischen Gewinnspielen, die parallel sowohl auf der Facebook- als auch auf der Instagram – Seite stattfinden, wird der Preis aus 3.1 je Plattform verlost. 
(3)    Die Gewinner werden innerhalb eines Werktages nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt und benachrichtigt. Die Gewinner werden per E-Mail kontaktiert und sie werden gebeten uns innerhalb von 2 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung unter der 09561 / 749-1555 zurück zu rufen.  
(4)    Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist kein Anruf bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. 
(5)    Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. 
(6)    Der Gewinn ist weder änderbar, übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. 
(7)    Der Gewinn ist persönlich vom Gewinn im SÜCenter, Bamberger Straße 2-6, 96450 Coburg abzuholen. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. 
 
5. Ausschluss 
(1)    Wir sind berechtigt einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen oder den Gewinn zu versagen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, Gesetzesverstößen, Rechtsverletzungen oder (versuchter) Manipulation des Gewinnspiels. In diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich keine rechtswidrigen Inhalte zu posten und nicht gegen die Social Media Plattformregeln oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, zu verstoßen. Der Teilnehmer stellt die Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen 
Wir sind berechtigt das Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. 
Wir behalten uns das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.