Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie den Energieausweis. Je nach Art (Wohngebäude/Nichtwohngebäude) und Anzahl der Wohneinheiten sowie nach Baujahr des Gebäudes wird entweder ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis benötigt.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizenergie-Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Für den Bedarfsausweis werden die energetische Qualität der Gebäudehülle (Wand, Dach und so weiter) sowie die Art und Weise der Wärmeerzeugung bewertet.
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