(vom 26.10.2022) Von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme
Die Bundesregierung hat zur Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden eine Umsatzsteuersenkung im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 verabschiedet. Der Umsatzsteuersatz auf leitungsgebundene Gas- und Fernwärmelieferungen wird dabei von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent ermäßigt.
Die SÜC Energie und H2O GmbH wird diese temporäre Umsatzsteuerermäßigung vollständig an ihre Kunden weitergeben. Das bedeutet, dass der Versorger den gesamten Jahresverbrauch vom 01.01. bis 31.12.2022 mit dem ermäßigten Steuersatz abrechnet, sofern der Gaslieferungs- beziehungsweise Fernwärmevertrag nicht vor dem 01.10.2022 endet. Das gilt auch für das Jahr 2023. Für das Jahr 2024 wird der ermäßigte Steuersatz für die Monate Januar bis März berücksichtigt.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen der Kunden berücksichtigt – die Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.
Der Energieversorger empfiehlt, wegen der aktuell sehr stark gestiegenen Preise die Abschläge zu belassen und nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresabschlussrechnung zu vermeiden. Die rechnerische Korrektur für die Monate Oktober, November und Dezember dieses Jahres erfolgt bei der Jahresverbrauchs- beziehungsweise Endabrechnung.
Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr beträgt bei einem Preis von 21,40 ct/kWh (brutto mit 19 Prozent Umsatzsteuer) bei Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent statt 19 Prozent:
ca. 442 Euro im Jahr.
Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Fernwärmeverbrauch von 16.000 kWh im Jahr beträgt bei einem Preis von 8,75 ct/kWh (brutto mit
19 Prozent Umsatzsteuer) und einer Anschlussleistung von 10 kW bei Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent statt 19 Prozent: ca. 184 Euro im Jahr.