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Ihre SÜC-Notrufnummer

Sie wollen einen Wasserrohrbruch melden, haben Gasgeruch in Ihrem Haus entdeckt oder möchten uns über einen Stromausfall informieren? In diesen und in allen anderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar unter: SÜC-Notruf 09561 749-0

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Telefon: 09561 749-1555

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96450 Coburg

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Neuigkeiten

Frostschäden an Wasserzählern und -rohren vorbeugen

(vom 08.02.2021)

Die SÜC rät Hausbesitzern und Wohnungseigentümern wegen der auch in den nächsten Tagen zu erwartenden Minusgrade ihre Wasseranschlüsse und -zähler vor Frost zu schützen.

 

Coburg, 8. Februar 2021

 Ärger und erhebliche Kosten sind vorprogrammiert, wenn Wasserleitungen durch Frost aufplatzen. Denn: Für Frostschäden - beispielsweise am Wasserzähler - muss der Hauseigentümer in aller Regel selbst aufkommen.

 Die Vielzahl der Wasserzähler in Ein- und Mehrfamilienhäusern befindet sich im Keller. Daher sollte dieser besonders vor Frost geschützt werden. Dazu kann eine vorhandene Heizung im Keller leicht aufgedreht werden. "Bei der aktuellen Wetterlage sollten Sie alle Außentüren und Kellerfenster schließen sowie die Kellerschächte abdichten,“ erklärt Markus Fleischmann, Abteilungsleiter Bau/Betrieb Rohrnetze. "Wo keine Heizung vorhanden ist, sollten Zähler und Leitungen isoliert werden."

 "Leitungen, die im Winter nicht benötigt werden, wie etwa Gartenleitungen oder Leitungen im Hof, Ställen, Garagen oder Dachbodenräumen, sollten regelmäßig schon im Herbst von innen abgesperrt und entleert werden. Dies umso mehr, wenn die Leitungen im Freien liegen", erklärt Fleischmann. Das äußere Entsperrungsventil, das im Freien liegt, sollte dann ständig geöffnet bleiben.

Bauwasseranschlüsse und die dazugehörigen Wasserzähler sind im Moment ganz besonders gefährdet. Wenn diese nicht zurückgebaut werden können, müssen sie besonders gut eingepackt werden.

 Und wenn der Frost bereits zugeschlagen hat? Grundsätzlich sind die Stadtwerke als Wasserversorger für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Anders verhält es sich bei den Leitungen und Anschlüssen hinter dem Wasserzähler. Für sie ist der Hausbesitzer beziehungsweise der Wohnungseigentümer verantwortlich. Dabei ist er verpflichtet, Hausanschlüsse und Zähler gegen Schäden wie Frost zu schützen. Im Schadensfall müssen unter Umständen Kosten vom Besitzer getragen werden.

 Wenn Sie ein gesprungenes Sichtglas oder andere Schäden am Hausanschluss feststellen, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer SÜC. Unter 09561 749-0 ist rund um die Uhr ein Mitarbeiter erreichbar.

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