(vom 18.08.2022) In den vergangenen drei Jahren konnte die SÜC die Gaspreise stabil halten. Aufgrund der Turbulenzen an den Energiemärkten müssen sich die Gaskunden nun auf Preisanpassungen einstellen.
Die Energiebranche erlebt aktuell nie dagewesene Preissteigerungen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Gaspreise an der Börse verzehnfacht. Konnte man am 15.08.2021 die Megawattstunde Gas noch zum Preis von 23 Euro erhalten, mussten genau ein Jahr später, am 15.08.2022, satte 212 Euro dafür bezahlt werden. Und ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht in Sicht.
Preisschwankungen von bis zu 15 Prozent innerhalb eines Tages sind an der Börse keine Seltenheit mehr und machen die Beschaffung für die Versorger noch schwieriger. Hinzu kommt, dass immer weniger Lieferanten überhaupt noch Gas liefern bzw. importieren können.
Die aktuellen Schwierigkeiten am Energiemarkt, ausgelöst durch die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, stellen den Coburger Versorger vor große Herausforderungen. Denn bislang hat die SÜC durch eine vorausschauende Beschaffung ihren Kunden auch über längere Zeiträume günstige und stabile Preise gewährleisten können. „Wir versuchen auch weiter langfristig einzukaufen, um die Preisexplosion etwas abzumildern. Dennoch müssen sich unsere Kunden auf Preisanpassungen einstellen“, erklärt SÜC-Vertriebsleiter Stefan Hafner.
So musste die SÜC erst vor wenigen Tagen einem Viertel ihrer Gaskunden zum 1. Oktober 2022 eine deutliche Preiserhöhung ankündigen. Es handelte sich dabei um einen Langfristvertrag mit einem Gaspreis aus dem Jahr 2020.
Die von der Regierung zuletzt beschlossenen Gasumlagen gemäß Energiesicherungs- und Energiewirtschaftsgesetz machen in Summe 2,478 ct/kWh netto aus und müssen in die Preise einkalkuliert werden. Darüber hinaus verteuert sich auch die Bilanzierungsumlage von derzeit 0 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh netto.
„Aktuell rechnen wir mit einer Verdreifachung des Gaspreises bei einem Großteil unserer Kunden“, so Hafner weiter. Je nach Vertragskonstellation werden betroffene Abnehmer schriftlich über die Preisänderungen informiert. Ob diese Anpassungen zum 1. November oder 1. Dezember 2022 vorgenommen werden, prüft die SÜC noch.
Sobald die vom Bundeskanzler heute angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer beim Gas von 19 auf 7 % umgesetzt wird, gibt die SÜC dies natürlich eins zu eins an die Gaskunden weiter.
Entsprechend der §§ 41 Abs. 5, S. 4 EnWG; 5 Abs. 3 GasGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss nachweist.
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