(vom 16.09.2022) Preisänderung zum 1. November 2022
Die Energiekosten sind seit Monaten in aller Munde und an den Energiebörsen geht es turbulent zu. Denn im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Strom-Beschaffungskosten verachtfacht. Während die SÜC ihre Preise lange Zeit stabil halten konnte, ist zum 01.11.2022 eine Anpassung in allen Stromtarifen leider unumgänglich. In Zahlen bedeutet das für einen Single-Haushalt eine monatliche Mehrbelastung von 35 Euro und für einen 4-Personen-Haushalt eine monatliche Mehrbelastung von 104 Euro. Dass die SÜC mit ihren Strompreisen auch nach der Erhöhung noch wesentlich günstiger ist als andere Energieversorger, mag dabei nur ein schwacher Trost sein.
Alle Kunden werden in den nächsten Tagen noch individuell per Brief informiert. Um bei der Jahresverbrauchsabrechnung eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, wird die SÜC auch die monatlichen Abschläge für ihre Kunden automatisch anpassen.
Die zum 1. November 2022 gültigen Preise sind hier veröffentlicht.
Entsprechend der §§ 41 Abs. 5, S. 4 EnWG; 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss nachweist.
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