
(vom 16.10.2024)
Netzbetreiber wie die SÜC, die in ihrem Netzgebiet viele Einspeiseanlagen für erneuerbare Energie anschließen müssen, haben höhere Netzausbaukosten als andere. Mehr als 6.100 Einspeiseanlagen für grünen Strom sind schon jetzt ans Netz der SÜC angebunden, Tendenz steigend. Dies wirkte sich bisher auch erhöhend auf die Netzentgelte aus.
Für eine bundesweit gerechte Verteilung der Netzkosten für den Ausbau der Erneuerbaren auf alle Netzbetreiber hat die Bundesnetzagentur im August 2024 die sogenannte „EE-Kostenwälzung“ beschlossen. Im Netzbereich der SÜC ist der größte Teil der Netzausbaukosten bislang im Mittelspannungsnetz entstanden. Durch die EE-Kostenwälzung erhält die SÜC nun einen finanziellen Ausgleich, der vollständig in die Kostenkalkulation der Netzentgelte einfließt.
Für den Bereich der Niederspannung (Haushaltskunden) bedeutet dies, dass die notwendigen Kostensteigerungen nahezu ausgeglichen werden und die Netzentgelte fast gleichbleiben können. Sollte sich der Zubau der EEG-Anlagen in den Niederspannungsnetzen unverändert hoch fortsetzen, rechnet die SÜC zukünftig auch mit der EE-Kostenwälzung in der Niederspannung und dadurch mit gleichbleibenden Netzentgelten im Tarifkundenbereich.