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Ihre SÜC-Notrufnummer

Sie wollen einen Wasserrohrbruch melden, haben Gasgeruch in Ihrem Haus entdeckt oder möchten uns über einen Stromausfall informieren? In diesen und in allen anderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar unter: SÜC-Notruf 09561 749-0

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SÜC Energie und H2O GmbH
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg

InfoCenter am Theaterplatz
Theaterplatz 2, gleich am Bus-Rendezvous
96450 Coburg

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Neuigkeiten

Strompreise werden gesenkt, die Gaspreise bleiben konstant

(vom 11.12.2020)

Während vielerorts von steigenden Energiepreisen die Rede ist, gibt es für die Kunden der Coburger Stadtwerke gute Nachrichten: Die Strompreise werden gesenkt, die Gaspreise bleiben konstant. Lediglich bei den Wasserverbrauchspreisen ist nach 10 Jahren Preisstabilität eine moderate Anpassung erforderlich.

Die Erhöhung des Wasserverbrauchspreises um 13 Cent auf 1,86 Euro pro 1.000 Liter (netto) hatte der SÜC-Aufsichtsrat bereits im Sommer für das kommende Jahr beschlossen. Ebenso die Änderung der monatlichen Grundpreise, die 2018 zuletzt angepasst wurden. Beim Standardhausanschluss bedeutet das eine Erhöhung um 2,40 Euro auf 9,30 Euro/Monat (netto).

Preissteigerungen vor allem für Material und Bauleistungen sowie zusätzliche Investitionen in die Trinkwasserversorgung machen diese Anpassung unumgänglich. „In Rögen wollen wir 2021 zum Beispiel einen neuen Trinkwasserbehälter mit 800 m3 Speichervolumen errichten, auch um für steigende Spitzenabgaben in Trocken- und Hitzeperioden im Coburger Osten gerüstet zu sein“, berichtet Jürgen Zimmerlein, bei der SÜC zuständig für das Gas- und Wassernetz.

Ihre Verantwortung zum Klimaschutz nimmt die SÜC schon immer ernst und vertreibt ab 2021 ausschließlich klimaneutralen Strom aus bayerischer Wasserkraft. „Wir liefern nur noch Öko-Strom, und das ohne Preisaufschlag“, so SÜC-Vertriebsleiter Stefan Hafner. Doch damit nicht genug, der Coburger Versorger gibt die Senkung der EEG-Umlage sowie Einsparungen durch eine vorausschauende Einkaufspolitik an seine Kunden weiter, insgesamt 1 Cent je Kilowattstunde Strom.

Und auch an die Gaskunden wurde gedacht. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene CO2-Bepreisung – beim Gas sind das knapp 0,6 Cent je Kilowattstunde – fängt die SÜC auf. Der staatlich vorgegebene CO2-Preis muss künftig genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert werden. Die Bundesregierung möchte damit Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. Mit den Einnahmen aus den CO2-Preisen will der Bund verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung unterstützen.

„Wir sind froh, dass wir in der Lage sind die Verteuerung durch die CO2-Bepreisung dem Kunden nicht weitergeben zu müssen“, erklärt Stefan Hafner.

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