
(vom 06.04.2023)
Kannte die Entwicklung der Strompreise im vergangenen Herbst nur die Richtung nach oben, so hat sich die Lage seitdem entspannt.
Das bedeutet gute Nachrichten für unsere Kunden: Ab 1. Juni 2023 wird sich der Strompreis um 10,41 Cent/kWh brutto für Kunden im Netzgebiet der SÜC verringern. Der Grundpreis bleibt unverändert. Den aufgrund der Strompreissenkung angepassten Entlastungsbetrag gemäß Strompreisbremsegesetz teilen wir unseren Kunden im Juni 2023 mit.
Als regionaler Energieversorger haben wir von der SÜC in den vergangenen Monaten hart daran gearbeitet, dass die Entspannung auf dem Strommarkt auch für unsere Kunden spürbar wird.
Alle Kunden werden in den nächsten Tagen noch individuell per Brief informiert.
Die zum 1. Juni 2023 gültigen Preise sind hier veröffentlicht.
Entsprechend der §§ 41 Abs. 5, S. 4 EnWG; 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss nachweist.
Infotage:
Fragen rund um die Themen Energiepreisbremsen, Abschlagsänderungen, Energiebeschaffung und Möglichkeiten der Energieeinsparung beantworten wir gerne an unseren Infotagen am Freitag, 14.04.2023 von 13 - 17 Uhr sowie am Samstag, 15.04.2023 von 9 - 13 Uhr im SÜCenter in der Bamberger Straße 2 - 6.
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