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Ihre SÜC-Notrufnummer

Sie wollen einen Wasserrohrbruch melden, haben Gasgeruch in Ihrem Haus entdeckt oder möchten uns über einen Stromausfall informieren? In diesen und in allen anderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar unter: SÜC-Notruf 09561 749-0

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Neuigkeiten

Wasserinstallationen vor Frost schützen: heute wie vor 130 Jahren

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(vom 23.11.2022)

Heute auf den Tag genau vor 130 Jahren gab der Magistrat der herzoglichen Residenzstadt Coburg die „Vorsichtsmaßregeln für die Hauswasserleitungen zur Winterszeit“ heraus. Die guten Ratschläge längst vergangener Zeiten helfen auch heute noch Ärger und erhebliche Kosten zu vermeiden. Denn: Für Frostschäden - beispielsweise am Wasserzähler - muss der Hauseigentümer in aller Regel selbst aufkommen.

Coburg, 23. November 2022

Spätestens seit dem ersten Winterintermezzo am vergangenen Wochenende sollten Hausbesitzer und Wohnungseigentümer wieder ihre Wasseranschlüsse und -zähler vor Frost schützen.

In Kellerräumen, wo Wasserzähler in der Regel sitzen, schließen Sie am besten die Außentüren und Fenster und dichten die Kellerschächte ab. Es empfiehlt sich außerdem, eine vorhandene Heizung leicht aufzudrehen. Wasserleitungen in Gärten, Ställen, Garagen oder Dachbodenräumen, die im Winter nicht benötigt werden, sollten von innen abgesperrt und entleert werden. Dabei sollte das äußere Entsperrungsventil, das im Freien liegt, ständig geöffnet bleiben.

Aber auch Bauwasseranschlüsse und die dazugehörigen Wasserzähler sind im Winter ganz besonders gefährdet. „Isolieren Sie diese gut, wenn sie nicht zurückgebaut werden können“, rät Markus Fleischmann, SÜC-Abteilungsleiter Bau/Betrieb Rohrnetze.

Wenn Sie ein gesprungenes Sichtglas oder andere Schäden am Hausanschluss feststellen, dann melden Sie sich bitte umgehend bei der SÜC (Telefon 09561 749-0). Sie ist für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Alles „nach“ der Wasseruhr fällt in den Verantwortungsbereich von Hausbesitzer beziehungsweise Wohnungseigentümer.

Vorsichtsmaßregeln für die Hauswasserleitungen zur Winterzeit vom 23. November 1892

Hauswasserleitungen_01
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