Die Energiepreisbremse ist im März 2023 in Kraft getreten. Und selbstverständlich profitieren auch SÜC-Kunden von den Entlastungen.
Jedoch sind die Vorgaben der Bundesregierung sehr komplex und die Zeitspanne für das Projekt „Energiepreisbremsen“ hingegen mit knapp drei Monaten überaus kurz bemessen. Die Softwarefirmen kämpfen zurzeit mit der Anpassung der EDV-Systeme.
Wir von der SÜC versichern Ihnen, dass unsere Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, und dass wir alle unsere Kunden nach den gesetzlichen Vorgaben entlasten werden.
Aktuell rechnen wir mit einer Mitteilung an Sie bis Ende März 2023 über die Höhe Ihres Entlastungsbetrags beziehungsweise Ihres zu zahlenden Abschlags.
Mit den Energiepreisbremsen entlastet die Bundesregierung von den stark gestiegenen Energiekosten.
Die Basisversorgung wird damit günstiger.
Finden Sie hier die wichtigsten Informationen in Kürze.
Weiterführende Informationen zu dem Preisbremsen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
