Gas
Der Gasabschlag wurde im Monat Dezember 2022 nicht abgebucht, um eine direkte vorläufige finanzielle Entlastung zu schaffen.
Der Entlastungsbetrag wird separat auf der Rechnung ausgewiesen. Die Höhe errechnet sich auf Basis der im Dezember 2022 gültigen Preise sowie 1/12 der Jahresverbrauchsprognose (Stand 09/2022).
Wärme (Fernwärme)
Anders als im Gasbereich wurde auf Basis des Abschlages September 2022 zuzüglich eines 20-prozentigen Aufschlags der Entlastungsbetrag im Dezember ausbezahlt und der Dezember-Abschlag für Fernwärme regulär abgebucht. Der Entlastungsbetrag wird informatorisch auf der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Bitte beachten!
- Die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen (StromPBG/EWPBG) sind bei unseren Strom-, Gas- und Fernwärmepreisen noch nicht berücksichtigt.
- Die Abschläge werden vorerst regulär mit dem vereinbarten Vertragspreis ermittelt. Die Umsetzung der Preisbremsen erfolgt voraussichtlich im März 2023 und gilt rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Die Umsetzung der Preisbremsen erfolgt automatisch. Die SÜC kümmert sich um die Abwicklung.
- Die genaue Höhe der Entlastung wird in einem separaten Schreiben voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals 2023 mitgeteilt.
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.
- Die Anpassung der Abschläge ist für die Zeit der Umsetzung der Energiepreisbremsen nicht möglich.
Wir werden selbstverständlich die Erleichterungen schnellstmöglich und in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben.