Zuschuss zur Kinderbetreuung
Die im Haustarifvertrag Beschäftigten erhalten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung (Unterkunft und Verpflegung) für ihre nicht schulpflichtigen Kinder.
Mitarbeiterkindertag für SÜC und CEB
Sie wissen nicht, wo Sie Ihre schulpflichtigen Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren am Buß- und Bettag unterbringen können? Nehmen Sie sie mit zur Arbeit! Ihre Kinder werden am Buß- und Bettag durch ein externes Kinderbetreuungsangebot einen abwechslungsreichen Tag erleben.
Elternzeitregelung
Wir reagieren flexibel und wohlwollend auf die Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter während der Elternzeit, sowohl bei Beginn und Ende der Elternzeit als auch bei Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit.
Individuelle Vereinbarungen zur Arbeitszeitregelung
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie finden wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern eine Lösung für eine familiengerechte Arbeitszeitgestaltung.
Gesundheitsförderung
Der SÜC-Betriebsarzt bietet jedes Jahr eine Grippeschutzimpfung an. „Rückengerechtes Verhalten im Alltag“ und „Rückenschonendes Heben und Tragen“ sind nur wenige Beispiele unserer vorbeugenden Gesundheitsförderung. Die SÜC arbeitet mit dem Zentrum für Physiotherapie am Anger und der Audi BKK zusammen.