25. Januar 2023 um 07:46 Uhr
Energiepreisbremsen
Auf den Energiemärkten in ganz Europa ist die aktuelle Lage angespannt. Hohe Preissteigerungen und weitreichende politische Maßnahmen prägten die letzten Monate.
Die Energiekrise und ihre Folgen stellen sowohl unsere Kunden als auch uns selbst vor immense Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Nach den Entlastungen durch die befristete Umsatzsteuersenkung und Soforthilfemaßnahme im letzten Jahr beschäftigen uns nun die Energiepreisbremsen.
Als Ihr zuverlässiger Energieversorger können Sie gewiss sein, dass wir alles daran setzen die gesetzlichen Änderungen und Entlastungen im Sinne unserer Kunden umzusetzen. Eine Zusammenstellung zu den „Energiepreisbremsen“ und was für Sie als Kunde wichtig ist, finden Sie hier.
09. Dezember 2022 um 08:22 Uhr
Soforthilfe - Besonderheit für Fernwärmekunden
Zu meinen Schilderungen der Soforthilfe im Beitrag vom 17. November 2022 haben sich nachträglich Besonderheiten für den Bereich Fernwärme ergeben.
Anders als im Gasbereich buchen wir den Dezember-Abschlag für Fernwärme zunächst ab, schreiben Ihnen diesen aber gewichtet auf zwölf Abschläge mit einem 20-prozentigen Aufschlag am nächsten Tag wieder gut. Diese Verfahrensweise resultiert aus dem Soforthilfegesetz. Wenn Sie Ihren Abschlag immer selbst überweisen, dann verfahren Sie bitte auch im Dezember so. Teilen Sie uns bitte zeitnah Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Entlastungsbetrages mit. Ist uns Ihre Bankverbindung nicht bekannt, so wird der Entlastungsbetrag bei der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Weitere Details zur Soforthilfe, auch im Bereich Gas, finden Sie hier!
Einstweilen wünsche ich Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit. Auch am 3. und 4. Adventssamstag sowie an Heiligabend fahren Sie wieder kostenlos mit unseren Stadtbussen!
17. November 2022 um 10:27 Uhr
Energieversorgung - Entlastung durch Soforthilfe (Gas und Fernwärme)
Viele von uns machen sich Gedanken, ob die Energieversorgung auch in den Wintermonaten gesichert ist. Hinzu kommt eine große Verunsicherung wegen der hohen Inflation und allseits steigender Preise. Nun hat der Staat mit der „Dezemberhilfe“ – nach der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme – aus den Mitteln des Bundes eine weitere Entlastung für die Bürger auf den Weg gebracht.
Um vor allem Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, werden wir im Rahmen der staatlichen Soforthilfe Ihren Abschlag für den Monat Dezember 2022 für Gas und Fernwärme nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang für Gas und Fernwärme im Dezember verzichten. Sollten Sie Ihren Gas- bzw. Fernwärmeabschlag dennoch überweisen, schreiben wir Ihnen diesen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung wieder gut. Eine Rücküberweisung erfolgt nicht.
Bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung werden wir Ihnen außerdem den sogenannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Bei Fernwärme wird Ihr auf 12 Monate gewichteter Septemberabschlag mit einem Aufschlag von 20 Prozent als Entlastungsbetrag verwendet. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung transparent ausgewiesen. Mit dieser „Dezemberhilfe“ will die Bundesregierung Sie bis zur Gaspreisbremse, die voraussichtlich ab März 2023 greifen soll, entlasten.
Die staatliche Soforthilfe erhalten grundsätzlich auch größere Unternehmen und Einrichtungen, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden, wenn deren Jahresverbrauch weniger als 1.500.000 Kilowattstunden beträgt. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Letztverbraucher, wie z. B. die Wohnungswirtschaft, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, entlastet.
Weitere Informationen haben wir HIER für Sie zusammengefasst.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.
Sobald der allseits diskutierte „Gas- und Strompreisdeckel“ ebenfalls beschlossen ist, werden wir Sie informieren.
Angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen und die wohl leider auch bis auf Weiteres auf einem hohen Niveau bleiben werden, ist es umso wichtiger, sparsam mit Energie umzugehen. Entsprechene Tipps können Sie HIER einsehen.
Im Januar 2023 stellen wir Ihnen die Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 zu. Bitte zögern Sie nicht, mit uns zu sprechen, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Ich bin mir sicher, wir finden eine Lösung.
30. September 2022 um 09:37 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten
Seit geraumer Zeit erhalten wir viel negatives Feedback, weil Ihre Anfragen mit großer Zeitverzögerung beantwortet werden. Glauben Sie mir, wir haben uns Ihre berechtigte Kritik sehr zu Herzen genommen.
Die bereits von uns ergriffenen Maßnahmen waren leider noch nicht ausreichend, um die Flut der Aufgaben zu bewältigen. Deshalb unterstützen an den Wochenenden jetzt mehrere SÜC-Kollegen aus anderen Abteilungen den Kundenservice, um die vielen Tarifwechsel, Stammdatenänderungen, Umzugsmeldungen etc. abzuarbeiten. Bei der Masse der Vorgänge wird das jedoch nicht von heute auf morgen gelingen können. Bitte haben Sie noch etwas Geduld mit uns, wir werden jede Anfrage beantworten.
Um in der Bearbeitung zügig voranzukommen, passen wir temporär erneut unsere Öffnungszeiten an.
Ab 17. Oktober 2022 sind wir zu folgenden Zeiten persönlich für Sie da:
SÜCenter
Mo, Di, Mi 8 – 12 Uhr
Do 8 – 17 Uhr
Fr 7 – 12 Uhr
InfoCenter Theaterplatz
Mo – Do 9 – 17 Uhr
Fr 7 – 15 Uhr
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!
23. September 2022 um 11:00 Uhr
Kundenservice am Limit
Die Energiekrise bringt neben großer Verunsicherung und hoher Kosten auch einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich.
Bei der SÜC legen wir schon immer großen Wert darauf, für unsere Kunden auf kurzem Weg erreichbar zu sein. Doch seit Wochen ist das schier unmöglich, weil das Anrufaufkommen in unserem Kundenservice ins Unermessliche steigt. Alleine in den letzten zwei Tagen sind zwischen 2.400 und 2.700 Anrufe bei uns eingegangen.
Ich bitte eindringlich um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter im Service-Center davon nur einen Bruchteil entgegennehmen können. Unzählige telefonische Anliegen erreichen uns aktuell nicht, weshalb wir in starker Kritik stehen.
Natürlich wollen wir jede Anfrage beantworten. Wir haben deshalb bereits Personal aufgestockt und Dienstleister engagiert, um die Situation zu verbessern und Ihrem und unserem Anspruch gerecht zu werden.
Besonders in Zeiten wie diesen müssen wir uns gegenseitig unterstützen. Sie können uns helfen, indem Sie Standardangelegenheiten wie die Änderung Ihres Abschlags oder Ihrer Bankverbindung über unseren Onlineservice abwickeln. Ebenso Tarifwechsel sind hier ohne Warteschleife und Geduldsprobe möglich. Und Zählerstände können Sie uns auch ohne Online-Zugang über unsere Homepage mitteilen.
Seien Sie versichert, dass unsere Mitarbeiter ihr Bestes geben, um Ihre persönlichen Anfragen zu beantworten.
09. September 2022 um 09:00 Uhr
SÜC muss die Strompreise erhöhen
Wir alle leben in turbulenten Zeiten und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Die Inflation ist so hoch wie noch nie, und auch die Preise an den Energiebörsen kennen seit nahezu zwei Jahren nur eine Richtung, nämlich nach oben. Glauben Sie mir, auch ich mache mir Sorgen, wohin das alles führen soll.
Als regionaler Energieversorger sind wir uns unserer Verantwortung zur Daseinsvorsorge zu 100 Prozent bewusst und setzen deshalb schon immer auf eine seriöse und vorausschauende Energiebeschaffung. So konnten wir in den vergangenen drei Jahren die Strompreise stabil halten bzw. sogar senken. Doch jetzt zwingt uns die Verachtfachung der an der Börse gehandelten Strompreise, zum 1. November 2022 eine Preiserhöhung vorzunehmen. Diese Preiserhöhung ist unvermeidlich.
Die weitere finanzielle Belastung wird bei vielen von Ihnen für Unmut sorgen, manche werden sich sogar fragen, wie sie das noch stemmen sollen. Das kann ich gut verstehen. Ich rate denjenigen, die sich existenzielle Sorgen machen, die Hilfsangebote unterstützender Behörden und Institutionen in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich dazu gerne auch auf unserer Homepage.
Ich wünsche uns allen, dass diese Krise bald überstanden sein wird.